Das
Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat sich sehr eingehend und differenziertmit der Fremdspracheninitiative auseinandergesetzt. Die Initiative ist gültig.
Diesen Schluss hat das höchste Bündner Gericht nicht leichtfertig gezogen,
stellte sich der Grosse Rat doch auf den Standpunkt, die Initiative verstosse
in rund einem Dutzend Punkte entweder gegen kantonales Verfassungsrecht oder
übergeordnetes Bundesrecht. Mit einlässlicher Begründung konnte das Gericht nicht
in einem Punkt dem Grossen Rat folgen.
Was nicht sein darf, kann nicht sein, Medienmitteilung Komitee Fremdspracheninitiative Graubünden, 8.7.
Der
Entscheid wird von verschiedenen Stimmbürgern an das Bundesgericht weitergezogen.
Dies ist ihr gutes Recht. Das Bundesgericht wird neben der Gültigkeit der
Initiative zuerst über die Legitimation der Beschwerdeführer zu entscheiden
haben. Ohne detailliert auf den Inhalt der Beschwerde einzugehen, bedauert das
Initiativkomitee diese Entwicklung. Die Initianten können sich des Eindrucks
nicht erwehren, dass die Beschwerdeführer nach dem Prinzip „was nicht sein
darf, kann nicht sein“ operieren.
Den
Initianten wird – so auch von der Mehrheit des Grossen Rates - vorgeworfen, mit
der Initiative würden einzelne Sprachregionen diskriminiert. Das ist keineswegs
der Fall. In der Initiative geht es um Bildungspolitik und nicht um regionale
Sprachenpolitik. In vielen Kantonen wird die heutige Regelung mit zwei Fremdsprachen
auf Primarstufe in Frage gestellt. Eine weit verbreitete Überforderung und
Unzufriedenheit ist auch in Graubünden feststellbar. Denn Tatsache ist, dass
zwei Fremdsprachen in der Primarschule für schwächere Schüler zu viel sind. Die
Initianten, die zum grössten Teil tagtäglich mit der Überforderungsproblematik
konfrontiert sind, haben mit ihrem Vorstoss ausschliesslich das Kindswohl im
Auge. Und zwar auch jenes von Kindern mit Migrationshintergrund, für die das
geltende Recht eine zusätzliche Herausforderung bedeutet. Aber auch jenes der
italienisch- und romanischsprachigen Gebiete. Auch in diesen Regionen sind viele
Schülerinnen und Schüler mit einer zweiten Fremdsprache - konkret dem
Englischen – überfordert.
Die
Initianten sind überzeugt, dass mit einer geschickten Umsetzung der Initiative
die Qualität der Fremdsprachen inkl. Italienisch am Ende der regulären
Schulzeit besser sein wird als heute. Die Initiative in Form einer allgemeine
Anregung lässt dies sogar zu, ohne dass einer Region in Graubünden ein
Sprachenkonzept aufgezwungen wird. Denn zur Diskussion steht allein die
Sprachkompetenz am Ende der regulären Schulzeit. Der Weg zu diesem Ziel kann
durchaus unterschiedlich sein und damit den regionalen Bedürfnissen besser
gerecht werden. Und es ist nicht einmal im Vornherein gesagt, dass dieses
bessere System auch teurer sein muss.
Die
Initianten bieten Hand zu einer konstruktiven Lösung, denn werden die anstehenden
Fragen auf rechtlichem Weg entschieden, verhärten sich die Fronten nur. Die
Verlierer wären in jedem Fall die Kinder.
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