Der Fall
machte nationale Schlagzeilen: Der als konservativ und islamkritisch geltende
62-jähriger Religionslehrer Thomas Bannwart wurde von einem Schüler denunziertund von der Kirchgemeinde Luzern entlassen. Nun wurde der Streit zwischen
Bannwart und seinem Arbeitgeber beigelegt. Die Kirche kostet die Entlassung
eine schöne Stange Geld.
Kirche muss Luzerner Regionslehrer entschädigen, Zentralplus, 9.6. von Christian Hug
Die
Kirchgemeinde hatte dem Religionslehrer und Katechet, der während 18 Jahren in
Luzern unterrichtet hat, im März 2015 gekündigt und ihn per sofort
freigestellt. Das Kantonsgericht beurteilte die Kündigung als rechtswidrig. Nun
einigten sich die Parteien im Rahmen einer Einigungsverhandlung mit einem
Vergleich. Die Katholische Kirchgemeinde Luzern bezahlt Thomas Bannwart einen
Betrag von rund 95'000 Franken. Damit ist der Rechtsstreit über die Gültigkeit
der Kündigung und über die finanziellen Folgen des aufgelösten
Arbeitsverhältnisses beendet. Beide Parteien verzichten auf weitere Verfahren
und weitere finanzielle Forderungen.
Vergleich
mit dem Bösen und Schlechten?
Auslöser
der Kündigung war laut «Basler Zeitung» ein Brief vom 2. April 2014. Dieser
ging an den Schulleiter der Oberstufe Utenberg in Luzern. In dem Schreiben
erhob ein 15-jähriger Muslim eine Reihe von Vorwürfen gegen den Luzerner
Religionslehrer Thomas Bannwart. Diesem wurde vorgeworfen, dass er den Islam im
Unterricht immer wieder «mit dem Bösen und dem Schlechten» verbunden hätte. Der
Schüler wurde auf seinen Wunsch und ohne weitere Abklärungen dispensiert. Das
Verhältnis zwischen der Kirchgemeinde und dem Lehrer verschlechterte sich
darauf. Im März 2015 erhielt der Lehrer die Kündigung, verbunden mit sofortiger
Freistellung.
Das Kantonsgericht hatte letzten Herbst die verwaltungsrechtliche Klage des 63-jährigen Theologen gegen die Kündigung gutgeheissen. Trotz der islamkritischen Haltung des Lehrers sei die Kündigung für die Weiterführung eines geordneten Religionsunterrichtes nicht nötig gewesen, stellte das Gericht im Urteil fest. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei unverhältnismässig und somit rechtswidrig gewesen. Und es sah dabei auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzt. Die Beklagte hätte die Vorwürfe des Schülers «vertiefter überprüfen und entsprechende Abklärungen tätigen müssen», begründete es das Urteil.
Das Kantonsgericht hatte letzten Herbst die verwaltungsrechtliche Klage des 63-jährigen Theologen gegen die Kündigung gutgeheissen. Trotz der islamkritischen Haltung des Lehrers sei die Kündigung für die Weiterführung eines geordneten Religionsunterrichtes nicht nötig gewesen, stellte das Gericht im Urteil fest. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei unverhältnismässig und somit rechtswidrig gewesen. Und es sah dabei auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzt. Die Beklagte hätte die Vorwürfe des Schülers «vertiefter überprüfen und entsprechende Abklärungen tätigen müssen», begründete es das Urteil.
«Hochwertiger
Unterricht»
Entscheidend
war, dass der Lehrer, der der SVP angehört, während 18 Jahren im Dienst der
Kirchgemeinde gestanden hatte. Sein Unterricht sei sowohl von Schülern wie auch
von Klassenlehrern als lehrreich und von hoher Qualität eingestuft worden. Es
hätten keine Anzeichen dafür bestanden, dass er seine persönliche Haltung in
unvertretbarer Weise in den Unterricht habe einfliessen lassen. Die Frage der
Entschädigung liess das Gericht in seinem Urteil offen.
Peter
Bischof, Geschäftsführer der Kirchgemeinde Luzern und Sekretär des Kirchenrats,
bestritt gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung», dass primär der Brief des
Muslims hinter der Entlassung stehe. Die Gründe der Kündigung seien vielfältig.
Bannwart habe «seit Jahren Weisungen oder Vereinbarungen nicht oder nur
teilweise eingehalten« oder an obligatorischen internen
Weiterbildungsanlässen nicht teilgenommen. Der Fall wurde von verschiedenen
Medien wie der «Basler Zeitung» oder dem «Magazin» aufgenommen, und die
«Weltwoche» witterte gar Parallelen zur Entlassung von SVP-Stratege Christoph
Mörgeli an der Universität Zürich. Auch der damalige SVP-Kantonsrat und heutige
Nationalrat Franz Grüter wollte in einer Anfrage an die Luzerner Regierung
wissen, weshalb das Amt für Volksschulbildung in diesem Fall «nichts»
unternommen habe.
Bundesgericht
trat auf Beschwerde nicht ein
Die
Katholische Kirchgemeinde Luzern erhob gegen das Urteil des Kantonsgerichts
eine Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses trat auf die Beschwerde nicht ein,
weil noch Vergleichsgespräche ausstehend seien und das Kantonsgericht die
finanziellen Folgen regeln müsse, bevor das Bundesgericht angerufen werden
könne. Die Parteien vereinbarten, über das Zustandekommen der Einigung keine
öffentlichen Erklärungen abzugeben, heisst es in einer Mitteilung des Gerichts
vom Donnerstag.
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