7. Juni 2016

Gehorsam statt Mündigkeit

Der viel zitierte Bildungsartikel in der Bundesverfassung verlangt folgendes:

1 Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig.
2 Sie sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht. An öffentlichen Schulen ist er unentgeltlich.2
3 Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.3
4 Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.4
5 Der Bund regelt den Beginn des Schuljahres.5
6 Bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes, welche die Zuständigkeit der Kantone betreffen, kommt der Mitwirkung der Kantone besonderes Gewicht zu

Da steht nichts Revolutionäres. Die Bestimmungen leuchten ein und waren folglich nie umstritten. Darum wurde der Verfassungsartikel im Jahre 2006 mit überwältigendem Mehr vom Volk gutgeheissen. Verlangt wird die Harmonisierung unseres Schulwesens, die Angleichung der Bildungsziele, und weitere, hauptsächlich administrative Massnahmen.
Der Reformlobby schien das alles aber allzu dürftig. Absatz 4 (fett) wird nun dazu missbraucht, zusätzliche Begehrlichkeiten als Forderungen aus dem Bildungsartikel darzustellen. Hinweise auf den Verfassungsartikel zur Begründung des kompetenzorientierten Lehrplans 21, der Frühfremdsprachenregelung und der flächendeckenden Integrationsbestrebungen sind als Killerargumente zur Ausschaltung gegnerischer Kritik gedacht und in den Medien gang und gäbe.
Mit "Killerargumenten" aus der Trickkiste gegen Reformkritiker, Südostschweiz-Blog, 7.6. von Fritz Tschudi


Nur: Im Bildungsartikel findet sich keine Forderung nach einem neuen kompetenzorientierten Lehrplan (LP21). Ebenso wenig ist dort die Rede von zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe. Selbst vom heute quasireligiösen Gebot der schulischen Integration (Inklusion statt Sonderschule), dem Bekenntnis zur Heterogenität als Basis für den individualisierten Unterricht, unter dem Dogma der Selbststeuerung und Selbstorganisation der Schülerinnen und Schüler, ist im Bildungsartikel kein Wort zu finden.
Es handelt sich also um bewusste Falschdarstellungen.

Wegen dem Erstarken von diktatorisch anmutendem, demokratisch  fraglichem Gebaren einflussreicher Propagandisten, standen manche Projekte der letzten 15 Jahre unter einem schlechten Stern. Statt der viel gerühmten Offenheit dominierte rasch umfassende  Intransparenz. Die Arbeit der EDK und der Projektgruppen wurden folglich abgeschottet, ins stille Kämmerlein verbannt und die Teilnehmenden der Schweigepflicht unterstellt. Damit wurde die Teilhabe der direktdemokratischen Öffentlichkeit, insbesondere jene der direkt betroffenen Lehrer und der Eltern vorsorglich verhindert. In aller Klarheit wurde signalisiert: Die Reformen werden von oben bestimmt, die Mitsprache des Volkes ist unerwünscht.
Um vor groben Irrtümern zu schützen, müssten wissenschaftlich fundierte Grundlagen die Reformdebatten prägen. Ärgerlich für die Reformer ist aber der ausgeprägte Mangel an qualitativ überzeugenden Studien. Leider gewinnt man den Eindruck, dass der Sinn mancher Arbeiten im Bildungsbereich allein darin besteht, eine vorgegebenen Ideologie (Zeitgeist) zu präsentieren und dieser zur gesellschaftlichen Akzeptanz zu verhelfen.
Nicht nur die Kompetenzorientierung im Lehrplan 21 ist wissenschaftlich ungeklärt. Ein weiteres Kampffeld ist die Fremdsprachenregelung auf der Primarstufe.

Nun hat eine sehr hochwertige, als „outstandig“ eingestufte Studie von Dr. Simone Pfenninger, Linguistin an der Uni Zürich, das bisherige Dogma, wonach die beste Wirksamkeit des schulischen Fremdsprachenlernens in einem möglichst fruhen Beginn liege, klar und deutlich widerlegt.

Nicht alle Verfechter des frühen Fremdsprachenlernens sind aber gute „Verlierer“. Studien, welche den Erwartungen der politisch Verantwortlichen nicht entsprechen, wurden schon bisher möglichst ausgeblendet. Schon aufgrund der anerkannten wissenschaftlichen Qualität der Arbeit von Pfenninger verbietet sich ein Schnellschuss aus dem „Hinterhalt“. Wie tief muss der Schock sitzen, wenn sich ein Erziehungschef dazu hinreissen lässt, die Studie in einem unwürdigen und arroganten Abwehrreflex als minderwertig zu diffamieren?
Was Christoph Eymann, der  Basler Erziehungschef und Präsident der EDK von dieser Studie hält, und wie ihn Pfenninger und manche Zeitungskommentare umgehend kontern, kann hier in vielen Beiträgen nachgelesen werden.

Wehren wir uns gegen das Abgleiten in die Gesinnungsdiktatur!
Kritische Fragensteller zu Schulreformen dürfen nicht länger als lästige Störenfriede neutralisiert werden. Gegenseitiger Respekt eröffnet die Chance auf die Wiederkehr der gehaltvollen öffentlichen Debattenkultur. Eine Podiumsdiskussion vom 12.5.2016 im Rahmen des  Wissenschaftscafés im B12 in Chur zeigte wie’s geht: Unter dem  Thema„Zweitsprachen in der Volksschule – Chance oder Überforderung?“moderierte der Rektor der PHGR, Dr. Gian-Paolo Curcio eine hochkarätige internationale Runde, eine Mischung aus aktueller Wissenschaft, Lehrerbildung und Praxiserfahrung. Das zahlreich erschienene Publikum war sichtlich angeregt und beteiligte sich lebhaft.
Dr. Henriette DausendJuniorprofessorin Grundschuldidaktik Englisch, TU Chemnitz äusserte sich zu den Vorzügen des frühen Fremdsprachenlernens und der Frage der Überforderung, während sich die bereits oben erwähnte Dr. Simone E. Pfenninger, Oberassistentin English Departement, Universität Zürich dezidiert auf der Basis ihrer Forschungsarbeit dagegen aussprach. Urs Kalberer, MEdSprachdidaktiker, Sekundarlehrer und bekannter Bildungsblogger sah die Dinge in Übereinstimmung mit Pfenninger aufgrund seiner reichen Praxiserfahrung als Sprachlehrer. Dr. Vincenzo Todisco, Dozent Didaktik der Mehrsprachigtkeit, PHGR, setzte sich engagiert für die Pflege der Mehrsprachigkeit gerade im dreisprachigen Kanton Graubünden ein.

Die Anwesenheit von Sachlichkeit, Kompetenz und Engagement überzeugte.

Umso dringlicher stellt sich mir die Frage, warum ausgerechnet die Lehreraus- und Weiterbildung auf die animierende Kraft der Kontradiktion im Kreise ausgewiesener Fachleute verzichten muss. Der Grund ist wohl dem Selbstverständnis der damit betrauten Institutionen zuzuschreiben: Instruktion und Kontrolle zielen auf gehorsame Umsetzung und weniger auf fachliche Mündigkeit.

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