Eines muss man der Volksinitiative «Ja zueiner guten Schule – Nein zum Lehrplan 21» zugutehalten: Sie hat die Diskussion
um die konkrete Ausgestaltung des Lehrplans 21 für den Kanton Aargau ordentlich
in Gang gebracht. Was sie aber selbst bei einer Annahme durch das
Volk nicht kann: Sie kann den Lehrplan 21 nicht verhindern.
Freie Sicht auf den Lehrplan 21, Aargauer Zeitung, 29.6. Kommentar von Jörg Meier
Denn der ist
bereits da, als Auftrag der Bundesverfassung nach der Volksabstimmung im Jahre
2006. Die Kantone müssen bei der Schulharmonisierung mitmachen, aber sie können
den Lehrplan 21 nach ihren Bedürfnissen «kantonalisieren».
Der Aargau gibt sich dafür Zeit bis zum Schuljahr 2020/21. Die Initiative
würde, falls sie vom Volk angenommen wird, durch ihre restriktiven Forderungen
den Aargau bei der adäquaten Umsetzung empfindlich einschränken und behindern.
Deshalb ist es nur verständlich, dass der Regierungsrat
erst, wenn das Volk über die Initiative entschieden hat, die konkrete Umsetzung
des Lehrplans 21 angehen wird. Und es leuchtet ein, dass die grosse Mehrheit im
Grossen Rat keine Lust auf eine einschränkende Ausgestaltung der konkreten
Umsetzung hat und deshalb die Initiative ablehnt.
Unbestritten ist, dass die kritische politische
Auseinandersetzung mit dem Lehrplan 21 und dessen konkrete Umsetzung für den
Aargau noch aussteht. Sie kann dann produktiv geschehen, wenn die auf
Verhinderung angelegte Initiative vom Tisch ist und damit alle Involvierten das
haben, was sie sich wünschen: freie Sicht auf den Lehrplan 21.
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