Das Bündner
Verwaltungsgericht hat einen Fremdsprachen-Entscheid des Grossen Rates
kassiert. Es erklärte die Volksinitiative für nur eine Fremdsprache in der
Primarschule als gültig.
Der Bündner Erziehungsdirektor Martin Jäger kämpfte mit dem Parlament gegen die Initiative. Bild: Südostschweiz
Bündner Parlament auf dem Holzweg, Südostschweiz, 11.6.
Der 120-köpfige Bündner Grosse Rat hatte die
kantonale Volksinitiative, die nur eine Fremdsprache statt zwei auf der Stufe
Primarschule fordert, im April letzten Jahres mit 82:34 Stimmen für ungültig
erklärt. Das Begehren verstosse gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung,
argumentierte die Ratsmehrheit.
Damit fanden sich die Initianten nicht ab. Sie
fochten den Beschluss mit einer Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht
an und erhielten nun Recht. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, kam es zu
einem anderen Schluss als das Kantonsparlament.
Für das Verwaltungsgericht scheint eine
verfassungs- und bundesrechtskonforme Umsetzung der Initiative zumindest nicht
zum vornherein unmöglich, weshalb kein offensichtlicher Verstoss gegen
übergeordnetes Recht vorliege. Der Kanton Graubünden würde sich mit einer
Annahme der Initiative indes vom schweizerischen Sprachenkompromiss
verabschieden, welcher rechtlich aber nicht bindend ist.
Diskriminierung kann vermieden werden
Das Gericht betont, die Fremdspracheninitiative
beziehe sich lediglich auf den obligatorischen Fremdsprachenunterricht auf
Primarstufe, der mit Annahme der Initiative eingeschränkt würde. Auf der
Oberstufe liesse sich der Unterricht ausbauen, damit die Schülerinnen und
Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über die vom Bundesrecht geforderten
Fremdsprachenkompetenzen verfügten.
Gleichzeitig schliesst die Fremdspracheninitiative
laut Gericht nicht aus, dass gewisse Schulträgerschaften in der Primarstufe
freiwillig eine zweite Fremdsprache anbieten. Eine Diskriminierung von
Sprachminderheiten könne so vermieden werden.
Eine Botschaft an das
Parlament
Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim
Bundesgericht angefochten werden. Regierung und Parlament würden das nicht tun,
sagte Regierungsrat und Erziehungsdirektor Martin Jäger (SP) auf Anfrage.
Es müsse abgewartet werden, ob das Urteil des
Verwaltungsgerichts in Kraft trete, sagte Jäger weiter. Dann werde die
Regierung dem Grossen Rat eine materielle Botschaft zur Fremdspracheninitiative
unterbreiten. Bei der Behandlung der Initiative im April letzten Jahres im
Parlament hatte die Regierung anhand eines Gutachtens nur begründet, weshalb
die Initiative ungültig sei.
Kurz nach dem Bekanntwerden des Urteils verkündete die Pro Grigioni Italiano (eine mit Steuergeldern alimentierte Sprachorganisation), dass sie den Beschluss des Bündner Verwaltungsgerichtes ans Bundesgericht weiterziehen werde.
AntwortenLöschenDer Rekurs wird aber nicht mit Steuergeldern bezahlt!
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