In der
politischen Landschaft der Schweiz haben sich seit vielen Jahrzehnten die
sogenannten Direktoren-Konferenzen etabliert. Innerhalb dieser Konferenzen nahm
die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in den
letzten Jahren zunehmend eine herausragende Rolle ein. Basierend auf dem
Schulkonkordat von 1970, welches die rechtliche Grundlage für die EDK bildet,
bemühen sich die für Bildung, Kultur und Sport verantwortlichen
Regierungsrätinnen und -räte um die Harmonisierung im nationalen Bildungswesen.
Seit der Abstimmung vom 21. Mai 2006 zum Bundesbeschluss über die Neuordnung
der Verfassungsbestimmungen zur Bildung sieht sich die EDK in ihrer Rolle
bestärkt, einen zentralen Einfluss zu nehmen auf das schweizerische Bildungswesen.
Interpellation Peter Brotschi (CVP, Grenchen) Kantonsrat Solothurn, 18.05.2016)
Grundsätzlich ist dem nichts entgegenzuhalten. Es muss allerdings klar
festgehalten werden, dass die EDK in keiner Verfassung verankert ist. Ihre
Mitglieder sind zwar vom jeweiligen Souverän gewählt und in den einzelnen
Kantonen ihrem Parlament Rechenschaft schuldig. Aber in ihrer Gesamtheit, als
„Gremium EDK“, sind die Bildungsdirektorinnen und -direktoren keiner
demokratischen Kontrolle unterzogen. Die Konferenz ist weder gegen „oben“
(Eidg. Parlament) noch gegen „unten“ (kantonale Parlamente) zu irgendwelcher
Rechenschaft verpflichtet. Die kantonalen Parlamente sind einzig für die
Gutheissung der Finanzen zuständig, welche der EDK überhaupt die Arbeit
ermöglichen. Auf der Gegenseite sind aber die Protokolle von niemandem
einsehbar, obwohl die Konferenz in den Bildungsfragen sehr mächtig geworden
ist. Nicht selten hört man ja in den kantonalen Parlamenten das Argument, dass
man in den Kantonen keine grosse Wahl mehr habe zu einer Vorlage, da sie im
Grundsatz von der EDK gutgeheissen worden war. Diesbezüglich prominentes
Beispiel ist der Beschluss der EDK zu den Frühfremdsprachen aus dem Jahr 2004.
Der Erstunterzeichner dieser Interpellation gelangte per Mail an das
Generalsekretariat der EDK mit der Bitte, ihm den Protokollauszug jener Sitzung
der D-EDK zuzustellen, als sie den Lehrplan 21 genehmigte. Der Geschäftsleiter
der EDK verweigerte dies mit dem Hinweis, dass weder die Verhandlungen noch die
Protokolle öffentlich seien. Auch beim Nachhaken weigerte sich der
Geschäftsleiter, Einsicht in das Protokoll zu gewähren. Der Interpellant wurde
darauf verwiesen, dass er sich mit den im Internet publizierten
Medienmitteilungen der EDK begnügen müsse. Da bleibt die Feststellung, dass die
EDK richtiggehend ein Geheimkabinett ist. Der Lehrplan 21 ist nur einer von
vielen Beschlüssen, bei denen wegen fehlender Einsicht in die Protokolle keine
Rückverfolgung der politischen Diskussionen möglich ist. Aber der LP 21 wird –
sollte er in den Kantonen eingeführt werden, wie es ja der Wille der EDK ist –
in den nächsten Jahrzehnten Hunderttausende Kinder und Zehntausende Lehrerinnen
und Lehrer „beschäftigen“ und letztlich auch gesellschaftliche, wirtschaftliche
und kulturelle Auswirkungen auf die Schweizerische Eidgenossenschaft haben. Vor
diesem Hintergrund ist es von allgemeinem öffentlichem Interesse, wie die in
der D-EDK vertretenen Regierungsrätinnen und –räte im
Entscheidungsfindungsprozess über den Lehrplan 21 diskutiert haben. Aber auch
ganz generell, unabhängig von der aktuellen Vorlage des LP 21, sollte die politischen
Diskussionen in der EDK viel transparenter werden. In den Medienmitteilungen
wird nur kommuniziert, was die EDK beschlossen hatte. Von grossem
demokratischem Interesse ist aber, wie ein Beschluss zustande gekommen ist. Ein
weiterer Sachverhalt, der nicht zu den Spielregeln und Gepflogenheiten unseres
demo- kratischen Systems passt, ist der Umgang der EDK mit ihren Finanzen. Sie
publiziert jedes Jahr einen Jahresbericht und mit diesem die Jahresrechnung.
Aber nie einen Voranschlag für das folgende Jahr. Dazu kommt, dass die EDK
jedes Jahr ein stattliches Plus macht. Für das Jahr 2014 waren es 2.5 Millionen
Franken. Das Gesamtvermögen der EDK beläuft sich per Ende 2014 auf über 10
Millionen Franken. Und es gibt kein Reglement, in dem festgelegt wird, wie die
EDK ihre Überschüsse zu verwenden hat. Deshalb gelange ich mit der höflichen
Bitte an den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie
bewertet der Regierungsrat die Tatsache, dass die Protokolle der EDK für die
Kantonsparlamente nicht einsehbar sind? 2. Ist der Regierungsrat bereit, die
Protokolle der EDK im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Genehmigung des
Lehrplans 21 zumindest der Bildungs- und Kulturkommission vorzulegen? 3. Ist
der Regierungsrat bereit, sich in der Plenarversammlung als oberstes Gremium
der EDK dafür einzusetzen, dass die Protokolle der EDK künftig von den
Bildungskommissionen der kantonalen Parlamente eingesehen werden können? 4. Wie
bewertet der Regierungsrat die Tatsache, dass die EDK keinen Voranschlag publiziert
und inzwischen über 10 Mio. Franken angehäuft hat, für die es keinen
definierten Verwendungszweck gibt? Gibt es hier aus Sicht des Regierungsrat
Handlungsbedarf und wenn ja, welchen? 5. Ist der Regierungsrat bereit, sich in
den entsprechenden Gremien dafür einzusetzen, dass die EDK ihre Reserven in
einer Zeit knapper Kantonsfinanzen massiv reduzieren muss? Begründung
18.05.2016: Im Vorstosstext enthalten. Unterschriften: 1. Peter Brotschi, 2.
René Steiner, 3. Peter M. Linz, Philippe Arnet, Beat Blaser, Roberto Conti,
Jacqueline Ehrsam, Claudia Fluri, Walter Gurtner, Rudolf Hafner, Nicole Hirt,
Beat Künzli, Fritz Lehmann, Hans Marti, Michael Ochsenbein, Leonz Walker (16)
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