An der Pädagogischen Hochschule PHBern sollen die
Zulassungsbedingungen für den Studiengang Schulische Heilpädagogik ab 2018 dem
Schweizer Standard angeglichen werden, um den Mangel an Fachlehrpersonen zu
beheben. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Erziehungsdirektion ermächtigt,
eine entsprechende Revision des Gesetzes über die deutschsprachige Pädagogische
Hochschule bis am 5. September 2016 in die Vernehmlassung zu schicken.
Kanton Bern lockert Zulassungsbedingungen für Schulische Heilpädagogik, Medienmitteilung Regierungsrat Bern, 27.5.
In der Schulischen
Heilpädagogik gibt es derzeit zu wenig ausgebildete Fachlehrpersonen. Deshalb will
der Regierungsrat die Zulassungsbedingungen für diesen Studiengang an der
deutschsprachigen Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) lockern.
Voraussetzung
für die Zulassung zum Studiengang Schulische Heilpädagogik der PHBern war
bisher ein Lehrdiplom für Regelklassen. Die Vorlage des Regierungsrats
übernimmt nun per 2018 die Minimalvorgaben des entsprechenden Reglements der
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Damit erhalten
neu auch Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms in Logopädie oder Psychomotorik
(mindestens auf Bachelorstufe) oder eines Bachelorabschlusses in einem
verwandten Studienbereich wie Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik,
Sonderpädagogik, Psychologie oder Ergotherapie Zugang zum Studiengang.
Bereits heute
können bernische Schulen schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
anstellen, die an ausserkantonalen Institutionen ausgebildet wurden und kein
Lehrdiplom für Regelklassen haben. Dies kommt wegen des Mangels an
ausgebildeten Fachkräften oft vor. Die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes
über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule ermöglicht diesen
Ausbildungsweg ebenfalls im Studiengang der PHBern. Der Regierungsrat nimmt
damit das Anliegen einer vom Grossen Rat des Kantons Bern in der Märzsession 2016
angenommenen Motion (016-2016) auf.
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