Lehrpersonen
müssen Entscheidungen der Schulbehörde und Anweisungen der Schulleitung
umsetzen. Gleichzeitig sind Lehrerinnen und Lehrer aber auch Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger mit politischen Rechten. Das kann vor allem dann zum Problem
werden, wenn schulisch-pädagogische Fragen zum Abstimmungsthema werden. Aktuell
ist das im Thurgau mit der Einführung des Lehrplans 21 und der dagegen
ergriffenen Volksinitiative «Für eine gute Thurgauer Volksschule» der Fall.
Wenn Lehrkräfte in eigener Sache politisieren, Thurgauer Zeitung, 9.4.
Um die Haltung
der Thurgauer Regierung in diesem Spannungsfeld aus Treuepflicht gegenüber dem
Arbeitgeber und politischen Rechten auszuloten, hat CVP-Kantonsrat Reto Lagler
(Ermatingen) eine Einfache Anfrage eingereicht. Lagler will unter anderem
wissen, wo die Kantonsregierung die Trennlinie zwischen privaten Äusserungen
einer Lehrperson und der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber zieht. Und wo
im speziellen diese Grenze im Vorfeld der Abstimmung über die besagte
Volksinitiative liegt. Auch erkundigt sich der CVP-Kantonsrat, ob die Behörden
Kenntnis hätten von Fällen missbräuchlicher Sanktionen oder
Sanktionsandrohungen gegen Lehrkräfte. Und: «Wie reagiert oder wie würde ein
Amt auf eine entsprechende Meldung reagieren?»
Meldungen
über Maulkörbe
Schliesslich will Lagler in Erfahrung bringen,
welche Empfehlungen beziehungsweise Richtlinien der Kanton für den Umgang der
verschiedenen Beteiligten untereinander in diesen Situationen gibt. Und wie er
die politischen Rechte von Lehrpersonen sicherstellt. Kantonsrat Lagler
begründet seinen parlamentarischen Vorstoss damit, dass es Meldungen gebe über
Einflussnahmen, Einschränkungen und Maulkörbe gegenüber Lehrkräften im Kanton.
Auf die Beantwortung dieser Anfrage sind wir gespannt.
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