2. März 2016

Gleicher Lohn für Primarschule und Kindergarten

Im Kanton Luzern werden Lehrpersonen für den Kindergarten ab August 2016 in die gleiche Lohnklasse eingereiht wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Primarstufe. Der Regierungsrat hat die Besoldungsverordnung entsprechend geändert. Auch andere Lehrpersonen werden teils besser entlöhnt.
Kindergärtnerinnen verdienen bald gleich viel wie Primarlehrpersonen, Surseer Woche, 2.3.
 
Im Mai 2014 beauftragte der Regierungsrat die Dienststelle Volksschulbildung damit, die Lohneinreihung der Lehrpersonen an der Volkschule zu überprüfen. Anlass dazu gab die Forderung des Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverbandes, die Löhne der Kinderkartenlehrpersonen an jene der Primarlehrpersonen anzugleichen. Eine Projektgruppe, in der alle Verbände der Volksschule vertreten waren, nahm eine Arbeitsplatzbewertung und einen interkantonalen Besoldungsvergleich vor und erarbeitete daraufhin Vorschläge für die neue Einreihung von Lehrpersonen.
Aufgrund der Ergebnisse und der weitgehend positiven Rückmeldungen aus der Konsultation bei den Gemeinden, Schulpflegen und Verbänden hat der Regierungsrat beschlossen, die Besoldungsverordnung für Lehrpersonen und die Fachlehrpersonen der Schulischen Dienste per 1. August 2016 wie folgt anzupassen:
 
•    Höhereinreihung der Kindergartenlehrpersonen um eine Lohnklasse (gleich wie Primarlehrpersonen)
•    Höhereinreihung der Lehrpersonen für Sonderschule und Integrative Förderung Sekundarschule um eine Lohnklasse
•    Höhereinreihung der Klassenassistentinnen und -assistenten I um eine Lohnklasse
•    Klassenhilfen für die Primarschule und für die Sekundarschule werden aus der Besoldungsverordnung gestrichen, da diese praktisch nicht beansprucht werden
 
Aufgrund des neuen Lohnsystems (Einführung Lohnband) werden die Anpassungen bei bisherigen Lehrpersonen kostenneutral erfolgen. Anders bei Neueinreihungen: Dort können aufgrund der höheren Einreihungen Mehrkosten entstehen.
 
Über weitere Anpassungen der Besoldungsregelungen im Volksschulbereich beschliesst der Regierungsrat nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel zu einem späteren Zeitpunkt.


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