9. März 2016

Anstellung nur mit Strafregister-Auszug

Der Kanton Zug möchte ermitteln können, ob seine Angestellten ein Sicherheitsrisiko für den Kanton oder Dritte darstellen. Der Regierungsrat gibt daher den Entwurf für eine Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung.
Zug will Angestellte künftig genau überprüfen, 20 Minuten, 7.3.


So soll in Zukunft etwa verhindert werden, dass pädophile Lehrer im Kanton Zug Kinder unterrichten können. Auslöser war ein Vorstoss von SVP-Kantonsrat Thomas Werner, der bei der Zürcher Stadtpolizei die sogenannten Ermittlungen Kinderschutz leitet. «Bei dieser Tätigkeit ist mir aufgefallen, dass verurteilte Lehrer einfach den Kanton wechseln und dort ihre Arbeit wieder aufnehmen», sagt Werner auf Anfrage. Dies sei möglich, weil Personalverantwortliche vielfach keinen Strafregisterauszug von Bewerbern verlangten.
Genau dies will der Gesetzesentwurf nun ändern. Vorgesehen ist, dass Personen, die bei ihrer Tätigkeit für den Kanton mit Kindern arbeiten, nur nach Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges angestellt werden. Einschlägige Vorstrafen sollen zwingend eine Anstellung verunmöglichen oder eine Kündigung zur Folge haben.

Auch medizinische Prüfung möglich
Die Zuger Regierung geht noch weiter: Neu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, bestimmte Kategorien von Angestellten vor und während ihrer Amtszeit beim Kanton einer Eignungsprüfung «sicherheitstechnischer, medizinischer oder anderer Art» zu unterziehen, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Bisher fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, die es erlaube, solche Eignungsprüfungen vorzunehmen. Vorgesehen ist, dass Angestellte auf mögliche Sicherheitsrisiken hin überprüft werden können.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass von den Bewerbern oder Angestellten verlangt werden kann, dass sie sich einer medizinischen oder anderen Eignungsprüfung unterziehen, wenn ihre Funktion eine gute körperliche Verfassung oder bestimmte andere Eigenschaften oder Fähigkeiten voraussetzt.

Ausserdem sollen Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaft, von Übertretungsstrafbehörden, Gerichten oder Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden der vorgesetzten Stelle umgehend künftig melden, wenn sie als Beschuldigte in ein polizeiliches Ermittlungsverfahren oder eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft wegen eines Verbrechens oder Vergehens einbezogen werden.


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