Der Kanton Zug möchte
ermitteln können, ob seine Angestellten ein Sicherheitsrisiko für den Kanton
oder Dritte darstellen. Der Regierungsrat gibt daher den Entwurf für eine
Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung.
Zug will Angestellte künftig genau überprüfen, 20 Minuten, 7.3.
So soll in Zukunft etwa
verhindert werden, dass pädophile Lehrer im Kanton Zug Kinder unterrichten
können. Auslöser war ein Vorstoss von SVP-Kantonsrat Thomas Werner, der bei der
Zürcher Stadtpolizei die sogenannten Ermittlungen Kinderschutz leitet. «Bei
dieser Tätigkeit ist mir aufgefallen, dass verurteilte Lehrer einfach den
Kanton wechseln und dort ihre Arbeit wieder aufnehmen», sagt Werner auf
Anfrage. Dies sei möglich, weil Personalverantwortliche vielfach keinen
Strafregisterauszug von Bewerbern verlangten.
Genau dies will der
Gesetzesentwurf nun ändern. Vorgesehen ist, dass Personen, die bei ihrer
Tätigkeit für den Kanton mit Kindern arbeiten, nur nach Vorlage eines aktuellen
Strafregisterauszuges angestellt werden. Einschlägige Vorstrafen sollen
zwingend eine Anstellung verunmöglichen oder eine Kündigung zur Folge haben.
Auch medizinische
Prüfung möglich
Die Zuger Regierung geht
noch weiter: Neu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es
ermöglicht, bestimmte Kategorien von Angestellten vor und während ihrer
Amtszeit beim Kanton einer Eignungsprüfung «sicherheitstechnischer,
medizinischer oder anderer Art» zu unterziehen, wie am Montag mitgeteilt wurde.
Bisher fehle es an einer
gesetzlichen Grundlage, die es erlaube, solche Eignungsprüfungen vorzunehmen.
Vorgesehen ist, dass Angestellte auf mögliche Sicherheitsrisiken hin überprüft
werden können.
Der Gesetzesentwurf
sieht zudem vor, dass von den Bewerbern oder Angestellten verlangt werden kann,
dass sie sich einer medizinischen oder anderen Eignungsprüfung unterziehen,
wenn ihre Funktion eine gute körperliche Verfassung oder bestimmte andere
Eigenschaften oder Fähigkeiten voraussetzt.
Ausserdem sollen
Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaft, von Übertretungsstrafbehörden,
Gerichten oder Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden der vorgesetzten Stelle
umgehend künftig melden, wenn sie als Beschuldigte in ein polizeiliches
Ermittlungsverfahren oder eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft wegen
eines Verbrechens oder Vergehens einbezogen werden.
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