Die rote Ampel, welche die Primarschule Hägendorf
im Bereich Schulführung eingefangen hat, legt eklatante Fehler offen. Beim
Gemeinderat und der Schulleitung sowieso. Aber auch der Kanton muss sich Kritik
gefallen lassen. Anders nämlich als etwa im Kanton Aargau hat eine Gemeinde –
zum jetzigen Zeitpunkt – keine Möglichkeit gegen den Bericht der externen
Schulevaluation beim Bildungsdepartement Beschwerde einzureichen.
Die Schulevaluatoren verwenden die Ampelfarben grün, gelb und rot für ihre Berichte, Bild: Keystone
Sollen sich Schulen gegen rote Ampeln wehren können, Solothurner Zeitung, 11.2. von Elisabeth Seifert
Und
das, obwohl eine rote Ampel für die betreffende Schule eine Reihe
einschneidender Massnahmen nach sich zieht – in allererster Linie einen zeitliche
befristeten Verlust der Autonomie. So kontrolliert und begleitet die kantonale
Schulaufsicht die betreffende Schule nämlich Schritt um Schritt bei ihren
Verbesserungsmassnahmen.
Vor
allem aber: Die Rechtsexperten im Bildungsdepartment wussten bis letzten Herbst
gar nicht, ob den Schulgemeinden im Kanton ein solches Rechtsmittel zur
Verfügung steht – oder eben nicht. Die Klärung des juristischen Sachverhalts
ist denn auch ein wesentlicher Grund dafür, dass im Fall Hägendorf wertvolle
Zeit verstrichen ist.
Zeit,
in der man die dringend nötigen Verbesserungsmassnahmen hätte an die Hand
nehmen können. Und Zeit, in welcher der Konflikt zwischen Schulleiter und
Lehrerschaft weiter eskalieren konnte.
Auf dem falschen Fuss erwischt
Hägendorf sei die erste Gemeinde, die den Expertenbericht angezweifelt hat, unterstrich auf Anfrage Adriano Vella, Departementssekretär im Bildungsdepartement. Bis jetzt sei man denn auch davon ausgegangen, dass die Evaluationsberichte der Fachhochschule grundsätzlich akzeptiert würden.
Hägendorf sei die erste Gemeinde, die den Expertenbericht angezweifelt hat, unterstrich auf Anfrage Adriano Vella, Departementssekretär im Bildungsdepartement. Bis jetzt sei man denn auch davon ausgegangen, dass die Evaluationsberichte der Fachhochschule grundsätzlich akzeptiert würden.
Deshalb habe man, so Adriano Vella, eine mögliche
juristische Anfechtung der Evaluation einschliesslich der roten Ampeln gar
nicht in Betracht gezogen.
Die Beschwerde der Gemeinde Hägendorf erwischte die kantonalen Behörden damit auf dem falschen Fuss. Auf die Idee, überhaupt eine Beschwerde einzureichen, brachte den Hägendörfer Gemeindepräsidenten Albert Studer dabei das Kleingedruckte im Expertenbericht, der seit Mitte Juni letzten Jahres schriftlich vorliegt.
Die Beschwerde der Gemeinde Hägendorf erwischte die kantonalen Behörden damit auf dem falschen Fuss. Auf die Idee, überhaupt eine Beschwerde einzureichen, brachte den Hägendörfer Gemeindepräsidenten Albert Studer dabei das Kleingedruckte im Expertenbericht, der seit Mitte Juni letzten Jahres schriftlich vorliegt.
Wer
mit dem Inhalt nicht einverstanden sei, könne dagegen eine Einsprache beim
Bildungsdepartement machen, heisst es dort. Weil im Kanton Aargau eine solche
Möglichkeit besteht, meinten die Fachhochschulexperten, Gleiches gelte auch für
Solothurn. Auf dieser Grundlage ignorierte Studer das Aufgebot des
Volksschulamtes, gemeinsam mit den Behörden ein Massnahmenprogramm zu
erarbeiten.
Stattdessen
forderte er eine rechtsmittelfähige Verfügung vom Kanton, um gegen den Bericht
vorgehen zu können. Die rechtlichen Abklärungen haben dann ergeben, dass es weder
eine Verfügung noch ein Rechtsmittel gegen den Bericht gibt.
Alles
in allem ein zeitaufwendiges Hin und Her. Anfang Oktober schliesslich wurden
die Hägendörfer Behörden informiert. Bevor aber konkrete
Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden konnten, musste zuerst das Vorgehen
besprochen werden. Aufgrund der Verwirrungen rund um eine mögliche Einsprache
gegen den Bericht habe man sich, so Adriano Vella, auf die Ampelfarbe «Grau»
geeinigt. Das ändere aber nichts an den vorgesehenen Massnahmen.
Eine Zweitmeinung braucht Zeit
Der Fall Hägendorf bleibt aber womöglich nicht ohne Folgen. Adriano Vella: «Wir prüfen derzeit eine Beschwerdemöglichkeit gegen den Expertenbericht.» Ähnlich wie im Kanton Aargau würde in einem solchen Fall ein zweites Fachgremium den Evaluationsbericht prüfen. «Eine solche Beschwerdemöglichkeit ist aber sehr zeitaufwendig», gibt Vella zu bedenken. Die Ergebnisse der laufenden Abklärungen sollen im Mai vorliegen.
Der Fall Hägendorf bleibt aber womöglich nicht ohne Folgen. Adriano Vella: «Wir prüfen derzeit eine Beschwerdemöglichkeit gegen den Expertenbericht.» Ähnlich wie im Kanton Aargau würde in einem solchen Fall ein zweites Fachgremium den Evaluationsbericht prüfen. «Eine solche Beschwerdemöglichkeit ist aber sehr zeitaufwendig», gibt Vella zu bedenken. Die Ergebnisse der laufenden Abklärungen sollen im Mai vorliegen.
Dann
wird gemäss Vella auch klar sein, was geschehen soll, wenn es eine Gemeinde
nicht schafft, innerhalb einer gesetzten Frist eine rote Ampel auf grün zu
schalten.
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