11. Februar 2016

Solothurn prüft Beschwerdemöglichkeit gegen Schulevaluationen

Die rote Ampel, welche die Primarschule Hägendorf im Bereich Schulführung eingefangen hat, legt eklatante Fehler offen. Beim Gemeinderat und der Schulleitung sowieso. Aber auch der Kanton muss sich Kritik gefallen lassen. Anders nämlich als etwa im Kanton Aargau hat eine Gemeinde – zum jetzigen Zeitpunkt – keine Möglichkeit gegen den Bericht der externen Schulevaluation beim Bildungsdepartement Beschwerde einzureichen.






Die Schulevaluatoren verwenden die Ampelfarben grün, gelb und rot für ihre Berichte, Bild: Keystone
Sollen sich Schulen gegen rote Ampeln wehren können, Solothurner Zeitung, 11.2. von Elisabeth Seifert

Und das, obwohl eine rote Ampel für die betreffende Schule eine Reihe einschneidender Massnahmen nach sich zieht – in allererster Linie einen zeitliche befristeten Verlust der Autonomie. So kontrolliert und begleitet die kantonale Schulaufsicht die betreffende Schule nämlich Schritt um Schritt bei ihren Verbesserungsmassnahmen.
Vor allem aber: Die Rechtsexperten im Bildungsdepartment wussten bis letzten Herbst gar nicht, ob den Schulgemeinden im Kanton ein solches Rechtsmittel zur Verfügung steht – oder eben nicht. Die Klärung des juristischen Sachverhalts ist denn auch ein wesentlicher Grund dafür, dass im Fall Hägendorf wertvolle Zeit verstrichen ist.
Zeit, in der man die dringend nötigen Verbesserungsmassnahmen hätte an die Hand nehmen können. Und Zeit, in welcher der Konflikt zwischen Schulleiter und Lehrerschaft weiter eskalieren konnte.

Auf dem falschen Fuss erwischt
Hägendorf sei die erste Gemeinde, die den Expertenbericht angezweifelt hat, unterstrich auf Anfrage Adriano Vella, Departementssekretär im Bildungsdepartement. Bis jetzt sei man denn auch davon ausgegangen, dass die Evaluationsberichte der Fachhochschule grundsätzlich akzeptiert würden.

Deshalb habe man, so Adriano Vella, eine mögliche juristische Anfechtung der Evaluation einschliesslich der roten Ampeln gar nicht in Betracht gezogen.
Die Beschwerde der Gemeinde Hägendorf erwischte die kantonalen Behörden damit auf dem falschen Fuss. Auf die Idee, überhaupt eine Beschwerde einzureichen, brachte den Hägendörfer Gemeindepräsidenten Albert Studer dabei das Kleingedruckte im Expertenbericht, der seit Mitte Juni letzten Jahres schriftlich vorliegt.
Wer mit dem Inhalt nicht einverstanden sei, könne dagegen eine Einsprache beim Bildungsdepartement machen, heisst es dort. Weil im Kanton Aargau eine solche Möglichkeit besteht, meinten die Fachhochschulexperten, Gleiches gelte auch für Solothurn. Auf dieser Grundlage ignorierte Studer das Aufgebot des Volksschulamtes, gemeinsam mit den Behörden ein Massnahmenprogramm zu erarbeiten.
Stattdessen forderte er eine rechtsmittelfähige Verfügung vom Kanton, um gegen den Bericht vorgehen zu können. Die rechtlichen Abklärungen haben dann ergeben, dass es weder eine Verfügung noch ein Rechtsmittel gegen den Bericht gibt.
Alles in allem ein zeitaufwendiges Hin und Her. Anfang Oktober schliesslich wurden die Hägendörfer Behörden informiert. Bevor aber konkrete Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden konnten, musste zuerst das Vorgehen besprochen werden. Aufgrund der Verwirrungen rund um eine mögliche Einsprache gegen den Bericht habe man sich, so Adriano Vella, auf die Ampelfarbe «Grau» geeinigt. Das ändere aber nichts an den vorgesehenen Massnahmen.

Eine Zweitmeinung braucht Zeit
Der Fall Hägendorf bleibt aber womöglich nicht ohne Folgen. Adriano Vella: «Wir prüfen derzeit eine Beschwerdemöglichkeit gegen den Expertenbericht.» Ähnlich wie im Kanton Aargau würde in einem solchen Fall ein zweites Fachgremium den Evaluationsbericht prüfen. «Eine solche Beschwerdemöglichkeit ist aber sehr zeitaufwendig», gibt Vella zu bedenken. Die Ergebnisse der laufenden Abklärungen sollen im Mai vorliegen.
Dann wird gemäss Vella auch klar sein, was geschehen soll, wenn es eine Gemeinde nicht schafft, innerhalb einer gesetzten Frist eine rote Ampel auf grün zu schalten.


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