16. Februar 2016

Kostenbeteiligung am Deutschunterricht verfassungswidrig

Die St.Galler Regierung hat eine Interpellation der SVP-Fraktion zu den Deutschkenntnissen fremdsprachiger Schüler an der Volksschule beantwortet. Die SVP-Fraktion schrieb darin, es komme immer häufiger vor, dass fremdsprachige Kinder, die weder eine Schweizer Landessprache noch Englisch könnten, in Regelklassen eingegliedert würden. Es sei erwiesen, dass dies auf den Fortschritt der übrigen Schülerinnen und Schüler einen schlechten Einfluss habe. Die SVP-Fraktion fragt unter anderem, ob die Regierung einen Gesetzesauftrag begrüssen würde, der sprachliche Voraussetzungen für den Eintritt in Regelklassen fordert. Zudem will sie wissen, ob eine Kostenbeteiligung der Eltern am Deutschnachhilfeunterricht denkbar wäre.
Kostenpflicht für Deutschlektionen unzulässig, St. Galler Tagblatt, 15.2.

Die Regierung entgegnet, es treffe nicht zu, dass die Schüler generell immer schlechter Deutsch könnten. «Der Anteil fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler liegt zwischen 18 und 21 Prozent – er ist seit Jahren etwa gleich hoch.» Schulische Probleme könnten auftreten, wenn in bestimmten Quartieren oder Gemeinden viele Schüler mit Migrationshintergrund einzelnen Klassen zugeteilt würden.

Eine gesetzliche Mindestanforderung an Deutschkenntnissen für den Eintritt in Regelklassen lehnt die Regierung ab. «Das wäre verfassungswidrig.» Alle Kinder, die sich im Kanton aufhielten, hätten unverhandelbar das Recht und die Pflicht, die Volksschule zu besuchen. Vorbehalten bleiben sonderpädagogische Massnahmen. Beispielsweise gibt es den begleitenden Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Kinder mit geringen Deutschkenntnissen besuchen diesen schon im Kindergarten.

Chancengleichheit gefährdet
Auch eine Kostenbeteiligung der Eltern an Deutschnachhilfe sei unzulässig, so die Regierung. «Der verfassungsmässig gewährleistete Grundschulunterricht hat nicht nur ausreichend, sondern auch unentgeltlich zu sein.» Darin eingeschlossen seien falls notwendig auch sonderpädagogische Massnahmen. Abgesehen von der Rechtslage werde die Chancengleichheit beeinträchtigt, wenn sich Eltern an Deutschlektionen finanziell beteiligen müssten. 


1 Kommentar:

  1. Wenn ich Online-Kommentare verschiedener SVP-Anhänger lese, die Schweizer sind, würde ich es begrüssen, wenn die SVP Deutsch als Sprachförderungskurs anbieten würde. Geld wäre vorhanden ;-)

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