In den Deutschschweizer
Schulen können künftig Charaktereigenschaften und persönliche Einstellungen derSchülerinnen und Schüler gemäss Lehrplan 21 auf einem Formular beurteiltwerden. Das zeigt der Entwurf der angepassten Beurteilungsberichte mit Zusatzformular
für die Sekundarschulen im Kanton Bern, welchen die bernische
Erziehungsdirektion zurzeit mit den Lehrkräften diskutiert. Beurteilt werden
sollen gemäss dem Entwurf, welcher der BaZ vorliegt, etwa auch die
Gefühlsregungen der Schülerinnen und Schüler oder deren Ansichten über fremde
Religionen und Lebensformen.
Bern will Schülerbeurteilungen an den Lehrplan 21 anpassen, Bild: Keystone
Zensuren für Charaktereigenschaften, Basler Zeitung, 20.2. von Thomas Dähler
Mit der bevorstehenden
Einführung des Lehrplans 21 plant die Erziehungsdirektion des Kantons Bern nach
eigenen Angaben nur eine Anpassung des Beurteilungssystems. Es sei dies «kein
neues Beurteilungssystem», erklärte Kommunikationsleiter Martin Werder der BaZ
gestern. «Wir sind daran, zu schauen, wo allenfalls leichte Anpassungen
sinnvoll sind.» Diese sind gemäss dem Entwurf jedoch weitreichend und füllen
mehrere Seiten. Sie basieren auf dem umfangreichen Katalog von «überfachlichen
Kompetenzen», den der neue Lehrplan 21 der Deutschschweizer Kantone enthält.
Skala von eins bis zehn
Die überfachlichen
Kompetenzen seien zentral, heisst es in den Erläuterungen zum Formular für die
Beurteilungen. Bewertet werden sollen diese auf einer Skala von eins bis zehn.
Bis heute war lediglich in den Elterngesprächen die Sozialkompetenz ein Thema.
Das soll anders werden. Die im Lehrplan 21 enthaltenen neuen überfachlichen
Kompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen, sind hoch
umstritten. «Nie und nimmer werde ich diesen Mist beurteilen», schreibt ein
Lehrer der BaZ.
So fallen in die neue
Beurteilung des «Umgangs mit Vielfalt» die Anforderungen, die im Lehrplan 21
unter dem Titel «Vielfalt als Bereicherung erfahren» aufgelistet sind. Dort
heisst es etwa: «Die Schülerinnen und Schüler können respektvoll mit Menschen
umgehen, die unterschiedliche Lernvoraussetzungen mitbringen oder sich in
Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, sozialer Herkunft, Religion oder Lebensform
unterscheiden.» Wie Schülerinnen oder Schüler genau bewertet werden, wenn sie
die Zugehörigkeit eines Schülers zu einer Sekte kritisieren oder die
Verschleierung einer muslimischen Mitschülerin missbilligen, geht aus der
Anleitung nicht hervor.
Unklar sind die Angaben
auch zu anderen Bereichen. So geht aus der Anleitung auch nicht hervor, was
genau unter dem Begriff «Selbstreflexion» beurteilt werden muss. Geht es etwa
darum, mit dem Zeugnis Gefühlsausbrüche oder Depressionen zu bekämpfen? Im Lehrplan
21 lauten die diesbezüglichen Anforderungen: «Die Schülerinnen und Schüler
können eigene Gefühle wahrnehmen und situationsangemessen ausdrücken.» Oder:
«Die Schülerinnen und Schüler können Fehler analysieren und über alternative
Lösungen nachdenken.»
Mit fachlichem Lernen
verknüpft
Zu den weiteren
Qualifikationen gehören auch die Selbstständigkeit, die Kooperationsfähigkeit
oder eine Charaktereigenschaft wie die Konfliktfähigkeit eines Schülers. Dabei
sollen Anforderungen beurteilt werden wie «die Schülerinnen können sachlich und
zielorientiert kommunizieren und Gesprächsregeln anwenden und Konflikte direkt
ansprechen» oder «die Schülerinnen und Schüler können Kritik angemessen, klar
und anständig mitteilen und mit konstruktiven Vorschlägen verbinden». Wer
glaubt, die Neigung zu Empörung und Protest führe bei der Konfliktfähigkeit zu
einer Beurteilung irgendwo zwischen 1 und 3, liegt vermutlich nicht ganz
falsch.
Die Zeugnisse enthalten
auch Qualifikationen etwa für Pünktlichkeit, Ordnungssinn oder Höflichkeit –
alles Erziehungsaufgaben, die eng mit dem Elternhaus verbunden sind. Gemeinsam
ist allen überfachlichen Kompetenzen, dass sie ein «verbindlicher Auftrag»
sind, und dass sie in allen Fachbereichen aufgebaut und gefördert werden
müssen. Sie würden mit dem fachlichen Lernen verknüpft. Die Frage, welches
Gremium über die Neuerungen entscheidet, beantwortete die bernische
Erziehungsdirektion gestern nicht.
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