Bekanntlich geben sich die Schwyzer Initianten gegen den Lehrplan 21 nicht mit der Ungültigkeitserklärung der Initiative zufrieden. Sie wollen den Entscheid beim Bundesgericht anfechten.
Medienkonferenz des Initiativkomitees Schwyz, 12.1.
Die Initianten stellen folgende Anträge:
1. Der Beschluss des Kantonsrates des Kantons Schwyz vom 18. November 2015 betreffend Ungültigerklärung der Volksinitiative "NEIN zum Lehrplan 21" sei aufzuheben.
2. Die Volksinitiative "NEIN zum Lehrplan 21" sei insoweit als teilgültig zu erklären, als die mit der Initiative beantragte ersatzlose Streichung von Artikel (recte: §) 9 des Volksschulgesetzes des Kantons Schwyz (VSG) vom 19. Oktober 2005 (SRSZ 611.210) den Stimmberechtigten des Kantons Schwyz zur Abstimmung vorzulegen sei.
3. Eventualantrag zu Ziff. 2: Die Volksinitiative "NEIN zum Lehrplan 21" sei insoweit als teilgültig zu erklären, als die mit der Initiative beantragte Ergänzung von § 27 Abs. 1 des Volksschulgesetzes des Kantons Schwyz (VSG) vom 19. Oktober 2005 (SRSZ 611.210) den Stimmberechtigten des Kantons Schwyz zur Abstimmung vorzulegen sei.
4. Eventualantrag zu Ziff. 2 und 3: Die Streitsache sei zur neuen Entscheidung an den Kantonsrat Schwyz zurückzuweisen.
5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.
Weitere Informationen, insbesondere den Initiativtext, können Sie hier abrufen:
www.gute-volksschule-schwyz.ch
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