12. Januar 2016

Kostenschieberei zwischen Kanton und Gemeinden

Der Regierungsrat will die Kosten für die Volksschule im Kanton Luzern noch nicht neu zwischen Kanton und Gemeinden aufteilen. Die vorberatende Kommission stützt das Anliegen der Regierung.













Die Gemeinde sollen in Zukunft entlastet werden, Bild: Boris Bürgisser
Volksschule: Kanton soll Kosten zur Hälfte tragen, Neue Luzerner Zeitung, 12.1.

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben nimmt vom Planungsbericht über den Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden in der Volksschulbildung grossmehrheitlich zustimmend Kenntnis, wie sie am Dienstag mitteilt.
Sie spricht sich für eine künftige Kostenübernahme durch den Kanton in der Höhe von 50 Prozent und eine Überprüfung der Thematik im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018 aus. Eine Minderheit in der Kommission will den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen.
Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, einen neuen Kostenteiler zu diskutieren. Die Volksschulkosten dürften nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssten in einer Gesamtschau mit den anderen Leistungen von Kanton und Gemeinden angegangen werden.
Der Regierungsrat prüfte zwei Varianten, nämlich eine Erhöhung des Kantonsanteils von 25 Prozent auf 30 Prozent und eine von ihm favorisierte auf 50 Prozent. Beide Varianten hätten grosse Auswirkungen auf die Aufgabenteilung und die Finanzlage von Kanton und Gemeinden, hält die Regierung in ihrem Planungsbericht fest.

Mehrkosten für den Kanton

Die Mehrkosten für den Kanton werden auf 27 Millionen Franken respektive 133 Millionen Franken beziffert. Im ersten Fall würde der Kanton seinen Steuerfuss um 0,05 Einheiten, im zweiten Fall um 0,23 Einheiten erhöhen.
Je nach Schülerzahl und Steuerkraft könnten die Gemeinden die Steuererhöhung des Kantons mit einer Steuersenkung mehr oder weniger kompensieren. In der Mehrheit der Gemeinden dürften die Steuerzahler unter dem Strich weniger Steuern zahlen müssen, in einem Teil der Gemeinden dürfte die Steuerbelastung netto aber steigen.
Der Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden dürfte zu einer Annäherung der Gemeindesteuerfüsse führen. Dies könnte allenfalls über den Finanzausgleich wieder korrigiert werden.
Der Regierungsrat stellt zudem zur Diskussion, als Kompensation für das grössere Engagement des Kantons bei der Volksschule die Gemeinden bei der Prämienverbilligung oder den Ergänzungsleistungen stärker zu belasten.



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