Der
Regierungsrat will die Kosten für die Volksschule im Kanton Luzern noch nicht
neu zwischen Kanton und Gemeinden aufteilen. Die vorberatende Kommission stützt
das Anliegen der Regierung.
Die Gemeinde sollen in Zukunft entlastet werden, Bild: Boris Bürgisser
Volksschule: Kanton soll Kosten zur Hälfte tragen, Neue Luzerner Zeitung, 12.1.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben
nimmt vom Planungsbericht über
den Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden in der Volksschulbildung
grossmehrheitlich zustimmend Kenntnis, wie sie am Dienstag mitteilt.
Sie
spricht sich für eine künftige Kostenübernahme durch den Kanton in der Höhe von
50 Prozent und eine Überprüfung der Thematik im Rahmen der Aufgaben- und
Finanzreform 2018 aus. Eine Minderheit in der Kommission will den Bericht
lediglich zur Kenntnis nehmen.
Der
Regierungsrat hatte vorgeschlagen, einen neuen Kostenteiler zu diskutieren. Die
Volksschulkosten dürften nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssten in
einer Gesamtschau mit den anderen Leistungen von Kanton und Gemeinden
angegangen werden.
Der
Regierungsrat prüfte zwei Varianten, nämlich eine Erhöhung des Kantonsanteils
von 25 Prozent auf 30 Prozent und eine von ihm favorisierte auf 50 Prozent.
Beide Varianten hätten grosse Auswirkungen auf die Aufgabenteilung und die Finanzlage
von Kanton und Gemeinden, hält die Regierung in ihrem Planungsbericht fest.
Mehrkosten für
den Kanton
Die
Mehrkosten für den Kanton werden auf 27 Millionen Franken respektive 133
Millionen Franken beziffert. Im ersten Fall würde der Kanton seinen Steuerfuss
um 0,05 Einheiten, im zweiten Fall um 0,23 Einheiten erhöhen.
Je
nach Schülerzahl und Steuerkraft könnten die Gemeinden die Steuererhöhung des
Kantons mit einer Steuersenkung mehr oder weniger kompensieren. In der Mehrheit
der Gemeinden dürften die Steuerzahler unter dem Strich weniger Steuern zahlen
müssen, in einem Teil der Gemeinden dürfte die Steuerbelastung netto aber
steigen.
Der
Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden dürfte zu einer Annäherung der
Gemeindesteuerfüsse führen. Dies könnte allenfalls über den Finanzausgleich
wieder korrigiert werden.
Der
Regierungsrat stellt zudem zur Diskussion, als Kompensation für das grössere
Engagement des Kantons bei der Volksschule die Gemeinden bei der
Prämienverbilligung oder den Ergänzungsleistungen stärker zu belasten.
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