Gleiche Anforderungen im Studium, gleicher Lohn, Bild: Chris Iseli
Die Aargauer Kindergärtnerinnen erhalten mehr Lohn, Aargauer Zeitung, 15.9.
Mit dem Entscheidet hat
der Grosse Rat ein Gerichtsurteil umgesetzt. Er folgte dem Antrag des
Regierungsrates und hiess das entsprechende Dekret gut. Gegen die Vorlage
stimmten vor allem Grossräte der SVP und der FDP. Die anderen Parteien waren
dafür.
SP wie FDP forderten, dass
der Kanton Aargau das gesamte Lohnsystem neu definieren müsse. Bildungsdirektor
Alex Hürzeler (SVP) sagte, es sei klar, dass es in den nächsten Jahren eine
Überarbeitung geben werde.
Die Löhne für die
Kindergärtnerinnen werden bis Anfang 2018 um drei Stufen auf das Niveau der
Primarschullehrkräfte angehoben. Damit wird der Positionslohn bei Alter 22 von
derzeit 71'330 Franken auf 77'680 Franken pro Jahr steigen. Gleichzeitig wird
der Maximallohn von 114'128 auf 124'287 Franken erhöht. Zudem wird es zu
Lohnnachzahlungen kommen.
Gemeinden müssen mitzahlen
Die schrittweisen
Lohnaufbesserungen begründete der Regierungsrat mit der schwierigen
finanzpolitischen Lage des Kantons. Die Mehrkosten betragen ab 2018 rund 9,4
Millionen Franken. 35 Prozent dieser Kosten müssen die Gemeinden übernehmen.
In den Übergangsjahren bis
2018 fallen die Zusatzkosten geringer aus. Im Aargau bestehen an den
Kindergärten umgerechnet 960 Vollzeitstellen.
Mit der Lohnanpassung reagierten
der Regierungsrat und das Parlament auf ein Urteil des kantonalen
Verwaltungsgerichtes. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von
Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. Es
forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen.
Hinzu kommt, dass die
Ausbildungen für Kindergarten- und Primarlehrpersonen auf das Studienjahr
2009/10 reformiert wurden. Beide Berufsgruppen erfüllen für den Abschluss ihres
Studiums die gleichen Anforderungen und wenden gleich viel Zeit auf.
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