15. September 2015

Aargauer Kindergärtnerinnen verdienen bald so viel wie Primarlehrer

Der Kanton Aargau hebt die Löhne für die Kindergärtnerinnen schrittweise auf das Niveau der Primarlehrpersonen an. Der Grosse Rat fällte den Entscheid mit 71 zu 51 Stimmen. Damit wird ein Gerichtsurteil umgesetzt.





Gleiche Anforderungen im Studium, gleicher Lohn, Bild: Chris Iseli

Die Aargauer Kindergärtnerinnen erhalten mehr Lohn, Aargauer Zeitung, 15.9. 



Mit dem Entscheidet hat der Grosse Rat ein Gerichtsurteil umgesetzt. Er folgte dem Antrag des Regierungsrates und hiess das entsprechende Dekret gut. Gegen die Vorlage stimmten vor allem Grossräte der SVP und der FDP. Die anderen Parteien waren dafür.
SP wie FDP forderten, dass der Kanton Aargau das gesamte Lohnsystem neu definieren müsse. Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) sagte, es sei klar, dass es in den nächsten Jahren eine Überarbeitung geben werde.
Die Löhne für die Kindergärtnerinnen werden bis Anfang 2018 um drei Stufen auf das Niveau der Primarschullehrkräfte angehoben. Damit wird der Positionslohn bei Alter 22 von derzeit 71'330 Franken auf 77'680 Franken pro Jahr steigen. Gleichzeitig wird der Maximallohn von 114'128 auf 124'287 Franken erhöht. Zudem wird es zu Lohnnachzahlungen kommen.

Gemeinden müssen mitzahlen
Die schrittweisen Lohnaufbesserungen begründete der Regierungsrat mit der schwierigen finanzpolitischen Lage des Kantons. Die Mehrkosten betragen ab 2018 rund 9,4 Millionen Franken. 35 Prozent dieser Kosten müssen die Gemeinden übernehmen.
In den Übergangsjahren bis 2018 fallen die Zusatzkosten geringer aus. Im Aargau bestehen an den Kindergärten umgerechnet 960 Vollzeitstellen.
Mit der Lohnanpassung reagierten der Regierungsrat und das Parlament auf ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. Es forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen.
Hinzu kommt, dass die Ausbildungen für Kindergarten- und Primarlehrpersonen auf das Studienjahr 2009/10 reformiert wurden. Beide Berufsgruppen erfüllen für den Abschluss ihres Studiums die gleichen Anforderungen und wenden gleich viel Zeit auf.


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