Uri lockert Absenzenregelung an der Volksschule, Neue Luzerner Zeitung, 3.7.
Aus Sicht der Ärzteschaft sei die Pflicht für das Ausstellen
eines Arztzeugnisses nicht in jedem Fall sinnvoll, heisst es in dem am Freitag
veröffentlichen Beschluss des Erziehungsrats des Kantons Uri. Die bisherige
Regelung sei zu starr.
Das Vorlegen eines
Arztzeugnisses soll an den Urner Schulen nur noch den Ausnahmefall darstellen.
Es gehe vor allem darum, Missbräuche zu verhindern, hält der Erziehungsrat
fest. Zudem soll das ärztliche Zeugnis eine konkrete Fragestellung beantworten.
Lehrpersonen sollen nur
noch dann ein Arztzeugnis einfordern, wenn krankheitsbedingte Absenzen länger
dauerten oder wiederholt auftreten würden und allenfalls Grund zur Annahme
bestehe, dass die Krankheit nur ein Vorwand für eine Absenz darstelle.
Die Änderung des
Reglements über die Absenzen und Beurlaubungen an den Urner Volksschulen gilt
ab dem 1. August 2015.
In den übrigen
Zentralschweizer Kantonen ist der Umgang mit Absenzen unterschiedlich geregelt.
In Nidwalden muss nach fünf Tagen Abwesenheit ein Zeugnis vorgelegt werden. In
Luzern kann die Lehrperson nach vier Tagen Abwesenheit des Schülers ein
Arztzeugnis verlangen.
In Obwalden müssen
Eltern ebenfalls auf Verlangen "unverzüglich" Belege bei Schulversäumnissen
ihrer Kinder vorlegen. In Schwyz müssen Absenzen innert vier Tagen begründet
werden. In Zug sind die Schulkommissionen für die Regelungen zuständig.
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