8. Juli 2015

Uri lockert Absenzenregelung

Im Kanton Uri müssen Volksschüler bei einer Absenz nur noch ein Arztzeugnis vorlegen, wenn die Lehrperson dies ausdrücklich verlangt. Der Erziehungsrat hat die Pflicht abgeschafft, Absenzen von über fünf Tagen bei Krankheit oder Unfall mit einem Arztzeugnis zu belegen.
Uri lockert Absenzenregelung an der Volksschule, Neue Luzerner Zeitung, 3.7.


Aus Sicht der Ärzteschaft sei die Pflicht für das Ausstellen eines Arztzeugnisses nicht in jedem Fall sinnvoll, heisst es in dem am Freitag veröffentlichen Beschluss des Erziehungsrats des Kantons Uri. Die bisherige Regelung sei zu starr.
Das Vorlegen eines Arztzeugnisses soll an den Urner Schulen nur noch den Ausnahmefall darstellen. Es gehe vor allem darum, Missbräuche zu verhindern, hält der Erziehungsrat fest. Zudem soll das ärztliche Zeugnis eine konkrete Fragestellung beantworten.
Lehrpersonen sollen nur noch dann ein Arztzeugnis einfordern, wenn krankheitsbedingte Absenzen länger dauerten oder wiederholt auftreten würden und allenfalls Grund zur Annahme bestehe, dass die Krankheit nur ein Vorwand für eine Absenz darstelle.
Die Änderung des Reglements über die Absenzen und Beurlaubungen an den Urner Volksschulen gilt ab dem 1. August 2015.
In den übrigen Zentralschweizer Kantonen ist der Umgang mit Absenzen unterschiedlich geregelt. In Nidwalden muss nach fünf Tagen Abwesenheit ein Zeugnis vorgelegt werden. In Luzern kann die Lehrperson nach vier Tagen Abwesenheit des Schülers ein Arztzeugnis verlangen.
In Obwalden müssen Eltern ebenfalls auf Verlangen "unverzüglich" Belege bei Schulversäumnissen ihrer Kinder vorlegen. In Schwyz müssen Absenzen innert vier Tagen begründet werden. In Zug sind die Schulkommissionen für die Regelungen zuständig.


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