24. Juni 2015

Kindergärtnerin nach 3 Tagen Crashkurs

Im Kanton Zürich sind auf Kindergartenstufe noch rund 30 Stellen zu besetzen. Jetzt dürfen auch Personen ohne Diplom eingestellt werden.




Noch ist an vielen Orten unklar, wer die Kindergärtler unterrichtet, Bild: Keystone


Nichtlehrer als Kindergärtner, Tages Anzeiger, 24.6. von Ev Manz



Die Situation auf dem Lehrermarkt im Kanton Zürich ist zwar derzeit vielversprechend, auf Kindergartenstufe ist die Lage aber angespannt. Rund 30 Stellen sind auf das nächste Schuljahr hin noch zu besetzen – 20 für Klassenlehrpersonen und 10 für Teilzeitangestellte. Da die Zahl der offenen Stellen in den letzten Wochen gesunken ist, bleibt Martin Wendelspiess, Chef des Volksschulamtes, aber zuversichtlich, dass bis Mitte August jede Kindergartenklasse eine Kindergärtnerin haben wird.
Noch etwas schwieriger ist die Lage bei den Heilpädagogen. Für die integrierte Förderung fehlen über alle Stufen hinweg noch 75 Lehrpersonen, die Hälfte davon für integrierte Sonderschulung. Seit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes ist der Bedarf an Förderlehrkräften stetig gestiegen. «Es werden stetig Heilpädagogen ausgebildet und an der Hochschule für Heilpädagogik zusätzliche Kontingente für den Kanton Zürich reserviert. Doch das reicht nicht», sagt Wendelspiess.
Dreitägiger Crashkurs
Als letzte Massnahme, dem Lehrermangel im Kindergartenentgegenzutreten, empfiehlt das Volksschulamt den Schulleitungen und Schulpflegen, Personen ohne Lehrerdiplom für längstens ein Jahr zu beschäftigen. Neu können Schulpflegen diese Personen einstellen und nicht wie bisher das Volksschulamt. Als Voraussetzung muss die Person gemäss Wendelspiess «eine gewisse Affinität» zu Kindern und zum Schuldienst mitbringen. Die Lehrpersonen auf Zeit erhalten 80 Prozent des regulären Lohnes.
Interessenten haben sich beim Volksschulamt noch keine gemeldet. Um ein bisschen Grundwissen zu vermitteln, hat das Volksschulamt einen dreitägigen Crashkurs vorbereitet. «Ob wir den in den Sommerferien tatsächlich durchführen, ist noch unklar», sagt Wendelspiess. Im Schulbetrieb steht den Lehrpersonen ein individuelles Coaching vor Ort zur Verfügung.
Probezeit für neu angestellte Lehrer
Neu gilt auf Anfang Schuljahr 2015/2016 auch eine Probezeit für neu angestellte Lehrer. Während der ersten fünf Monate eines Arbeitsverhältnisses kann dieses unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sieben Tagen auf den letzten Schultag vor den Schulferien aufgelöst werden. Wie sich das auf den Schulbetrieb auswirken wird, ist für Martin Wendelspiess offen. Er sieht es in erster Linie als Möglichkeit für Schulleitungen, sich von Lehrpersonen, die nicht ins Team passen, zu trennen.
Befürchtungen von Schulleitungen, dass sich Arbeitnehmer für eine kurzfristige Kündigung entscheiden würden und dadurch Klassen nach den Ferien verwaist seien, teilt er nicht. «Ich gehe höchstens von Einzelfällen aus», sagt Wendelspiess.

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