Noch ist an vielen Orten unklar, wer die Kindergärtler unterrichtet, Bild: Keystone
Nichtlehrer als Kindergärtner, Tages Anzeiger, 24.6. von Ev Manz
Die
Situation auf dem Lehrermarkt im Kanton Zürich ist zwar derzeit
vielversprechend, auf Kindergartenstufe ist die Lage aber angespannt. Rund 30
Stellen sind auf das nächste Schuljahr hin noch zu besetzen – 20 für
Klassenlehrpersonen und 10 für Teilzeitangestellte. Da die Zahl der offenen
Stellen in den letzten Wochen gesunken ist, bleibt Martin Wendelspiess, Chef
des Volksschulamtes, aber zuversichtlich, dass bis Mitte August jede
Kindergartenklasse eine Kindergärtnerin haben wird.
Noch etwas schwieriger
ist die Lage bei den Heilpädagogen. Für die integrierte Förderung fehlen über
alle Stufen hinweg noch 75 Lehrpersonen, die Hälfte davon für integrierte
Sonderschulung. Seit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes ist der Bedarf
an Förderlehrkräften stetig gestiegen. «Es werden stetig Heilpädagogen
ausgebildet und an der Hochschule für Heilpädagogik zusätzliche Kontingente für
den Kanton Zürich reserviert. Doch das reicht nicht», sagt Wendelspiess.
Dreitägiger Crashkurs
Als
letzte Massnahme, dem Lehrermangel im Kindergartenentgegenzutreten,
empfiehlt das Volksschulamt den Schulleitungen und Schulpflegen, Personen ohne
Lehrerdiplom für längstens ein Jahr zu beschäftigen. Neu können Schulpflegen
diese Personen einstellen und nicht wie bisher das Volksschulamt. Als
Voraussetzung muss die Person gemäss Wendelspiess «eine gewisse Affinität» zu
Kindern und zum Schuldienst mitbringen. Die Lehrpersonen auf Zeit erhalten 80
Prozent des regulären Lohnes.
Interessenten haben sich
beim Volksschulamt noch keine gemeldet. Um ein bisschen Grundwissen zu
vermitteln, hat das Volksschulamt einen dreitägigen Crashkurs vorbereitet. «Ob
wir den in den Sommerferien tatsächlich durchführen, ist noch unklar», sagt
Wendelspiess. Im Schulbetrieb steht den Lehrpersonen ein individuelles Coaching
vor Ort zur Verfügung.
Probezeit für neu
angestellte Lehrer
Neu gilt auf Anfang
Schuljahr 2015/2016 auch eine Probezeit für neu angestellte Lehrer. Während der
ersten fünf Monate eines Arbeitsverhältnisses kann dieses unter Einhaltung der
Kündigungsfrist von sieben Tagen auf den letzten Schultag vor den Schulferien
aufgelöst werden. Wie sich das auf den Schulbetrieb auswirken wird, ist für
Martin Wendelspiess offen. Er sieht es in erster Linie als Möglichkeit für
Schulleitungen, sich von Lehrpersonen, die nicht ins Team passen, zu trennen.
Befürchtungen von
Schulleitungen, dass sich Arbeitnehmer für eine kurzfristige Kündigung
entscheiden würden und dadurch Klassen nach den Ferien verwaist seien, teilt er
nicht. «Ich gehe höchstens von Einzelfällen aus», sagt Wendelspiess.
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