14. Juni 2015

Keine Alternative zum Kindergarten in Nidwalden

Die Nidwaldner Gemeinden dürfen den herkömmlichen Kindergarten nicht durch die Basis- oder Grundstufe ersetzen. Die Stimmberechtigten haben eine Revision des Volksschulgesetzes abgelehnt.




Der Kindergarten bleibt einziges Schuleintrittsmodell in Nidwalden, Bild: Gaetan Bally

Keine Alternative zum Kindergarten im Kanton Nidwalden, NZZ, 14.6.


Die 48,5 Prozent, die abstimmten, verwarfen die Vorlage bei einem Nein-Stimmenanteil von 67,5 Prozent mit 9625 zu 4644 Stimmen. Die Abstimmung war nötig, weil die SVP das Referendum ergriffen hatte. Die SVP begründete ihre Opposition damit, dass Nidwalden zu klein sei für verschiedene Schuleintrittsmodelle. Der Kindergarten sei bewährt und teure Experimente seien unnötig.
Die Vorlage hatte in keiner der elf Nidwaldner Gemeinden eine Chance. Auch in Hergiswil, das auf das Schuljahr 2004/05 im Rahmen eines Pilotprojektes die Grundstufe eingeführt hatte, wurde die Neuregelung der Schuleingangsstufe mit einem Nein-Stimmenanteil von 54 Prozent verworfen. Die Schule Hergiswil hatte die Grundstufe fest installieren wollen. 
Die Stimmenden haben nicht nur im Sinne der SVP, sondern auch im ursprünglichen Sinne der Regierung entschieden, die am Kindergarten als einzigen Schuleintrittsmodell hatte festhalten wollen. Das Parlament entschied aber, dass den Gemeinden die Wahl zwischen Kindergarten, Grundstufe (Zusammenfassung von Kindergarten und 1. Klasse) und Basisstufe (Zusammenfassung von Kindergarten und 1./2. Klasse) offenstehen solle.
Die Befürworter der Wahlfreiheit führten positive pädagogische Erfahrungen an, die mit der Grund- und Basisstufe gemacht worden seien. Die Wahlfreiheit gebe kleinen Schulhäusern ferner mehr Spielraum.
Die neuen Schuleintrittsformen waren in verschiedenen Kantonen im Rahmen von Pilotprojekten erprobt worden. Vor Nidwalden hatten sich bereits Aargau (2009 Nein zur Basisstufe) und Zürich (2012 Nein zur Grundstufe) gegen Alternativen zum Kindergarten ausgesprochen.
Gemäss einer Aufstellung der Erziehungsdirektorenkonferenz verfügten Anfang Schuljahr 2014/15 sieben Deutschschweizer Kantone (AR, BE, GL, LU, OW, TG, UR) über gesetzliche Grundlagen für die Grund- oder Basisstufe, in Zug soll eine solche auf Anfang 2016 in Kraft treten.


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