25. Januar 2015

Schule und Islam

Der Islam ist als Unterrichtsthema etabliert - Sonderregeln für muslimische Kinder gibts im Schulalltag kaum. Dennoch kommt es im Schulalltag mit muslimischen Kindern immer wieder zu Diskussionen.





"Erfolgsgeschichte Religion und Kultur", Bild: Keystone

Wie gut sind muslimische Kinder im Schulalltag integriert? Limmattaler Zeitung, 24.1. von Matthias Scharrer



«Biblische Geschichte» ist als Unterrichtsfach in den Zürcher Schulen längst Geschichte. Ab 2007 führten die Gemeinden nach und nach das neue Schulfach «Religion und Kultur» ein. Statt christliche Religion zu unterrichten, wird heute an den Schulen im Kanton Zürich Wissen über alle Weltreligionen vermittelt. Unterrichtsgegenstand ist damit auch der Islam – nebst Christentum, Judentum, Hinduismus, Buddhismus und einem atheistisch-naturwissenschaftlichen Weltverständnis.
Das neue Schulfach ist inzwischen überall im Kanton etabliert – und laut Volksschulamtschef Martin Wendelspiess eine Erfolgsgeschichte: «Die Rückmeldungen von Lehrern und Kindern sind eindeutig positiv.» Eine einzige Beschwerde habe es seit der Einführung des neuen Fachs beim Volksschulamt gegeben. Sie betraf eine Lehrerin, die weiterhin nur christlichen Religionsunterricht erteilte.
Anders als früher «Biblische Geschichte» ist «Religion und Kultur» Pflichtfach: in der Primarschule mit einer Lektion pro Woche, in der ersten Sekundarklasse mit zwei Wochenlektionen, in der zweiten Sek dann wiederum mit einer. Im dritten Sekundarschuljahr wird das Fach nicht unterrichtet.
Was lernen die Schulkinder über den Islam? Massgeblich ist das dreibändige Lehrmittel «Blickpunkt – Religion und Kultur», das seit 2013 vollständig vorliegt. Im ersten Band, der in der Unterstufe zum Einsatz kommt, werden die Kinder alltagsnah an die Weltreligionen herangeführt. Zum Beispiel im Kapitel über die Herkunft von Namen wie Jonas oder Fatima (so hiess die jüngste Tochter des Propheten Mohammed). Oder im Kapitel über Kirchenglocken und den Ruf des Muezzins. Ein weiteres Beispiel ist das Kapitel über Festtage, in dem der Fastenmonat Ramadan und das Fest des Fastenbrechens erklärt wird. Auch, dass Juden und Muslime kein Schweinefleisch essen, ist schon auf der Unterstufe Schulstoff.
Im «Blickpunkt»-Band für die Mittelstufe kommen Kapitel über den Koran, die Moschee, die Pilgerfahrt nach Mekka und den Propheten Mohammed hinzu. Dazwischen finden sich jeweils Kapitel über heilige Texte, Religionshäuser und zentrale Figuren anderer Weltreligionen. Der dritte «Blickpunkt»-Band – jener für die Mittelstufe – bietet schliesslich ein grösseres, zusammenhängendes Kapitel, in dem die Geschichte des Islams sowie seine Gegenwart in der Schweiz und weltweit dargestellt wird.
Nur wenige Konfliktfälle
Soweit der Schulstoff zum Islam. Doch wie steht es um die Integration muslimischer Kinder im Schulalltag? Legendär ist der lange Streit um ihre Teilnahme am Schwimmunterricht, der mehrmals bis vors Bundesgericht ging. Ein erster Grundsatzentscheid fiel 1993: Damals gewichteten die Lausanner Richter die Religionsfreiheit höher als die Pflicht zur Teilnahme am Schwimmunterricht in der Schule. 2008 erfolgte dann die Kehrtwende: Das Bundesgericht erklärte das Schwimmen zum Bestandteil der schulischen Grundausbildung und damit für obligatorisch – auch für Muslime. Dieser Linie blieb es seither in mehreren weiteren Urteilen treu.
Wendelspiess weist allerdings darauf hin, dass es vor dem Bundesgerichts-Urteil von 2008 im Kanton Zürich während zehn Jahren nur rund ein Dutzend muslimische Kinder gab, die vom Schwimmen dispensiert wurden. Mit anderen Worten: Die Anzahl der Konfliktfälle blieb überschaubar.
Daran habe sich nichts geändert: Dass muslimische Kinder im Ganzkörper-Schwimmanzug in den schulischen Schwimmunterricht gehen, komme nur sehr selten vor. Auch Fälle von Gesichtsverschleierung muslimischer Mädchen, die in der Schule nicht toleriert würde, sind dem Volksschulamtschef nicht bekannt. Und die Option, muslimische Schülerinnen und Schüler für das Freitagsgebet während einer halben bis einer Stunde vom Unterricht zu befreien, werde nur selten genutzt. Den so verpassten Schulstoff müssten die Kinder nachholen.
Einzig beim Thema Essen gebe es häufig Diskussionen, etwa bei Klassenlagern – allerdings nicht nur im Zusammenhang mit religiösen Essensregeln. «Die Ernährung muss so geplant werden, dass sich alle am Essen beteiligen können», sagt Wendelspiess. Wer aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch esse oder Vegetarier sei, müsse Alternativen bekommen, zum Beispiel Gemüsesuppe oder Beilagen.
Fazit des Volksschulamtschefs: «Wir haben gar nicht so viele Spezialregeln, wie man am Stammtisch oft glaubt. Muslimische Schulkinder erhalten keine Sonderbehandlung. Die ganz grosse Mehrheit macht alles mit.»
Bea Krebs, FDP-Stadträtin und Schulvorsteherin von Schlieren (Ausländeranteil: 45 Prozent), bestätigt diese Einschätzung. Der einzige Unterschied zwischen muslimischen und anderen Schulkindern, der ihr spontan einfällt, betrifft die Feiertage, an denen muslimische Kinder auf Antrag der Eltern schulfrei bekommen: Fastenbrechen und Opferfest. Der Grossteil der muslimischen Schulkinder nehme an diesen Tagen frei.
Auch für Jean-Pierre Balbiani, SVP-Stadtrat und Schulvorstand von Dietikon (Ausländeranteil: 41 Prozent), ist das Miteinander von muslimischen und andersgläubigen Schulkindern «Routine, nichts Spezielles», wie er sagt. «Wir versuchen, im Unterricht gegenseitige Toleranz zu fördern. Das klappt nicht schlecht.» Konflikte könne es unter Gleichgläubigen wie auch unter Andersgläubigen geben.


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