19. Januar 2015

Lehrplan auf dem Prüfstand in den Kantonen

Der Lehrplan 21 stösst in den Kantonen auf Widerstand. Das Durchsetzungsvermögen der Opposition ist schwer abschätzbar. Laut Experten geniessen Lehrpläne stets am meisten Rückhalt, wenn sie ersetzt werden sollen.



Die Kantone sind nicht verpflichtet, den LP21 zu übernehmen, Bild: Christian Beutler


Reifeprüfung für den Lehrplan, Thurgauer Zeitung, 19.1. von Marina Winder


Mit dem Lehrplan 21 liegt erstmals ein Werk vor, das für alle Schulkinder der Deutschschweiz die gleichen Lernziele festlegt. Das Vernehmlassungsverfahren, durch das ihn die Erziehungsdirektoren geschickt haben, hat er relativ gut überstanden. Nun befindet sich die überarbeitete Version des Lehrplans zur Umsetzung bei den Kantonen. Dort weht ihm aber ein rauher Wind entgegen – der Lehrplan befindet sich damit erneut auf dem Prüfstand.
Fast in der ganzen Deutschschweiz formiert sich Widerstand gegen das Projekt. Die Gruppierungen setzen sich aus Politikern, Lehrern und Eltern zusammen. Auf politischer Seite führen Vertreter von SVP, EVP und EDU die Opposition an. Zumeist wollen sie das Volk oder zumindest die Kantonsparlamente über den Lehrplan 21 abstimmen lassen. Noch ist es schwierig abzuschätzen, welche Schlagkraft die Opposition gegen den neuen Lehrplan hat.
Erfolg für Initiativkomitees
Im Kanton Schwyz stimmt wohl das Stimmvolk ab: Die Initiative «Nein zum Lehrplan 21» ist zustande gekommen. Erfolg hatte auch das Initiativkomitee im Kanton Aargau. Noch vor Weihnachten hatte es 3000 Unterschriften beisammen. Im Kanton Baselland wird der Lehrplan 21 auf Primarstufe zwar schon diesen Sommer eingeführt. Das Kantonsparlament will aber die Entscheidungsbefugnis, wann und ob ein Lehrplan eingeführt wird, an sich reissen. Es hat eine entsprechende Initiative überwiesen, die Bildungskommission arbeitet nun eine Vorlage aus. Unterschriften gegen den Lehrplan 21 werden zurzeit unter anderem auch in St. Gallen, Zürich oder demnächst in Solothurn gesammelt.
Christian Amsler, Präsident der deutschschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) und Schaffhauser Regierungsrat, zeigt sich dennoch zuversichtlich: «Ich erlebe wesentlich mehr Zustimmung zum Lehrplan als Kritik. Es liegt in der Natur der Sache und der Zeit, dass die Kritiker lauter sind.»
Kantone sind nicht verpflichtet
Die Kantone sind nicht verpflichtet, den Lehrplan 21 zu übernehmen. Sie sind aber gemäss Bundesverfassung zur Harmonisierung von Dauer und Zielen der Schulstufen verpflichtet. Das war auch ausschlaggebend dafür, dass sich alle deutsch- und mehrsprachigen Kantone am Lehrplanprojekt beteiligt haben. «Wenn sich einzelne Kantone für einen anderen Weg entscheiden, ist damit das Harmonisierungsziel noch nicht in Frage gestellt», sagt Amsler. Die damit verbundene zeitliche Verzögerung der Harmonisierung sei allerdings «unschön». «Ich persönlich hatte deshalb keine Freude am Entscheid des Kantons Aargau, die Einführung des Lehrplans 21 auf 2020 zu verschieben.»
Entscheidet sich ein Kanton tatsächlich gegen die Einführung des Lehrplans 21, muss er gemäss D-EDK-Präsident Amsler sicherstellen, dass die Ziele seines Lehrplanes «in den wesentlichen Teilen ähnlich sind wie beim Lehrplan 21». Das kann mächtig ins Geld gehen. Bei einer guten Abstützung in der Lehrerschaft und in der Fachwelt dürften die Kosten für einen Kanton mittlerer Grösse mehrere Millionen betragen, schätzt Amsler. Das sei ein weiterer Faktor gewesen, der für das gemeinsame Lehrplanprojekt gesprochen habe: «In vielen Kantonen wären sowieso Neu- oder Fortschreibungen der bestehenden Lehrpläne angestanden. In der Summe hätte das massiv mehr Kosten nach sich gezogen. Alleingänge sind zu teuer.»
Lehrerausbildung anpassen
Die Behörden setzen unterdessen die Einführung des Lehrplans in den Kantonen fort. Allen voran ist Basel-Stadt. Er will ab diesem Sommer mit dem Unterricht nach dem neuen Lehrplan beginnen. Die meisten anderen Kantone planen die Einführung zwei bis drei Jahre später.
Dazu müssen sie ihr Schulrecht anpassen, dieses regelt zum Beispiel die Stundentafeln, Zeugnisse und Übertritte. Ebenfalls anpassen müssen sie kantonsspezifische Teile, die Lehrmittel sowie die Grundausbildung der Lehrer. Als kurzfristige Massnahme sind auch Informationen und Weiterbildungen für diese notwendig.


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