19. Januar 2015

Schulzahnarzt - unterschiedliche Regelungen

Wer zahlt die Zahnbehandlungskosten bei Schulkindern, wenn diese ein "übliches" Mass übersteigen? Die Schulzahnpflege wird von Ort zu Ort unterschiedlich angegangen. Information tut not.





Was tun, wenn die Kinder den Mund nicht öffnen? Bild: Keystone

Schulzahnarzt: Gemeinde zahlt ja mit - oder doch nicht? Oltner Tagblatt, 28.12. von Fränzi Zwahlen-Saner


Vergangene Woche erstaunte eine Meldung aus dem Gemeinderat Balsthal. Darin wird erwähnt, dass es in jüngster Zeit zu immer mehr Zahnbehandlungen bei Schulkindern unter Narkose kommt.
Zitat aus dem Gemeinderatsbericht: «Leider müssen wir feststellen, dass sich immer mehr Kinder einer Behandlung durch den Schulzahnarzt verweigern (die Kinder machen den Mund unter keinen Umständen auf). Es ist eine Überweisung an den Spezialisten nötig, um die Behandlung unter Narkose durchführen zu können.»
Schulleiter Kuno Flury bestätigt den Sachverhalt. «In der Regel hatten wir pro Jahr etwa zwei solcher Fälle, bei denen Kinder nur unter Narkose vom Zahnarzt zu behandeln waren.
Doch in jüngster Zeit hat sich das verdreifacht. Das sprengt das Gemeindebudget für Zahnbehandlungen, die je nach steuerbarem Einkommen der Eltern von der Gemeinde mitfinanziert werden. Deshalb muss jetzt eine andere Lösung gesucht werden, respektive das Reglement muss geändert werden.»
Warum es zu mehr «Narkose-Fällen» kommt, kann Flury nicht schlüssig beantworten. Er meint nur: «Es könnte sein, dass einzelne Eltern glauben, damit ihren Kindern einen Dienst zu erweisen.»
Die Nachfrage bei verschiedenen Schulleitern im Kanton, ob sie von ähnlichen Zunahmen berichten können, ergab: Nirgends sonst wurde in jüngster Zeit eine Steigerung der Narkose-Zahnbehandlungen bei Schulkindern festgestellt.
Eine engagierte Meinung zu dieser Problematik hat Anton Stalder, Koordinator der Schulzahnpflege in Olten und selbst praktizierender Zahnarzt. «Ich stelle bei uns in Olten überhaupt nichts Derartiges fest.
Es kommt vor, dass ein Kind nur unter Narkose zu behandeln ist. Das sind aber besondere Fälle, wo eine entsprechende Indikation verordnet wurde. Das ist in Olten in den letzten drei Jahren einmal vorgekommen», erinnert er sich. Stalder vermutet hinter der geschilderten Zunahme der Fälle in Balsthal, dass das Problem andere Ursachen hat. «Ich denke, es handelt sich hier vielmehr um ein Kommunikationsproblem im weitesten Sinn.»
Kinder, die ihren Mund nicht aufmachen wollen, gäbe es immer wieder mal. Entsprechendes pädagogisches Geschick sei daher von Eltern, Lehrer und natürlich den Schulzahnärzten gefordert. «Man sollte ein Kind wirklich nur in dringenden Ausnahmefällen unter Narkose setzen», sagt er.
Ein Zahnarzt könne jedenfalls nie Interesse daran haben, unter Narkose zu behandeln. Auf die Frage nach den Kosten einer solchen Behandlung sagt Stalder: «Ich sage bei dieser Frage bei erwachsenen Patienten immer: Die Behandlung wird rund um das Doppelte teurer. Man muss bedenken, dass dann statt dem Zahnarzt und seiner Assistenz auch noch ein Narkosearzt mit Assistenz mit dabei sind.» Grob geschätzt seien es rund 1 000 Franken, die eine solche Behandlung zusätzlich kostet.»
Auch bei den anderen angefragten Schulen wissen die für die Schulzahnpflege zuständigen Personen nichts von einer Zunahme von Narkose-Behandlungen. Bei den Meisten kommt das überhaupt nicht vor. Allerdings hat die Recherche auch ergeben, dass sich lange nicht mehr alle Gemeinden mit einem Beitrag an die Behandlungskosten der Schüler, entsprechend dem steuerbaren Einkommen der Eltern, beteiligen.
Somit wissen diese Gemeinden auch nicht, was die Zahnbehandlungen beinhalten. So sagt beispielsweise der Zuchwiler Schuldirektor Stephan Hug: «In Zuchwil wird die Prophylaxe durch die Schulzahnpflegeinstruktorinnen sowie die erste Untersuchung durch den Schulzahnarzt durch die öffentliche Hand finanziert. Allfällige Behandlungen müssen die Eltern bezahlen.
Hingegen bieten wir den Eltern auch an, sich durch unsere Schulzahnpflegeinstruktorin zahnversicherungstechnisch beraten zu lassen.» Man investiere heute mehr Mittel in die Prophylaxe als früher und mache damit nur gute Erfahrungen.
Vor rund drei Jahren sei die Mitfinanzierung der Behandlungskosten aufgehoben worden, erklärt Hug und er findet, dass mit dem alten System, Beiträge an die Behandlung kaputter Zähne zu bezahlen, der falsche Ansatz verfolgt werde.
In Grenchen stelle man ebenfalls keine Zunahme für Narkose-Behandlungen fest, erklärt die zuständige Maya Karlen. Dort geht hingegen die erste individuelle Befundaufnahme zulasten der Eltern.
Die Kosten für eine jährliche Untersuchung werden dann wiederum von der Stadt übernommen. Behandlungen durch den Schulzahnarzt würden zu einem reduzierten Schulzahnpflegetarif verrechnet. Auf ein Gesuch hin leistet Grenchen je nach Steuererklärung einen Beitrag an die Behandlungskosten. In den Solothurner Schulen übernimmt die Stadt Solothurn einzig die Kosten für die jährliche Untersuchung, nicht jedoch für die Behandlung.
Und in Olten steht im Schulzahnpflegereglement: «Eltern mit wenig finanziellen Mitteln können aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Beitrag an die Behandlungskosten beantragen.» Anton Stalder findet diese Regelung richtig, denn die Gesundheit der Kinderzähne sei auch für einkommensschwache Familien wichtig.


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