Ohne Zusatztätigkeiten kein 100-Prozent-Pensum mehr, Bild: Keystone
Werden Präsenzzeiten gestrichen?, www.1815.ch, 20.11.
Konkret
geht es um den Artikel 29 im Besoldungsgesetz, welches ab nächstem Schuljahr in
Kraft tritt. Dort heisst es, «dass Lehrpersonen, deren wöchentlicher Stundenplan
über jenem der Schüler liegt (Kindergarten, 1.-2. Primarschule),
Zusatztätigkeiten wahrnehmen müssen, die ihnen von der Schuldirektion
anvertraut werden, um eine Äquivalenz der Unterrichtszeit in Anwesenheit der
Schüler zu erlangen. Falls eine Lehrperson auf die Zusatztätigkeiten
verzichtet, wird ihr Gehalt entsprechend gekürzt».
Brisanter
Hintergrund
Was technisch tönt, hat
einen brisanten Hintergrund. Zurzeit sind die Lehrpersonen des Kindergartens
beauftragt, eine Viertelstunde vor dem effektiven Beginn der geführten
Tätigkeiten und eine Viertelstunde nach Abschluss der Kindergartenzeit für
Empfang und Abschied der Kinder besorgt zu sein. Die 4,5 Stunden pro Woche an
Präsenzzeiten wurden bis dato wie Unterrichtszeit behandelt und entlöhnt. Mit
dem neuen Gesetz ist das nicht mehr der Fall.
Der Begriff der
Präsenzzeiten wird in Respektierung des Gesetzes künftig nicht mehr existieren,
heisst es seitens des Departements. Das bedeutet, dass es nach Auslegung des
Departements für niemandem mehr möglich ist, alleine als Kindergartenlehrperson
eine 100%-Anstellung zu erhalten, ohne dabei noch andere Aufgaben in anderen
Schulhäusern zu übernehmen. Die Schuldirektoren sprechen von einer massiven
Abwertung des Berufsbildes. Was aber noch gravierender ist: Der Empfang und
Abschied der Kinder fällt nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der
Kindergartenlehrperson.
Deshalb geben
Elternvertretungen zu Bedenken, dass der künftige Kindergarten ohne Ein- und
Auslaufzeit ein grosser Rückschritt in der Gleichberechtigung zwischen Mann und
Frau darstellt. Müttern und Vätern werde es wieder vermehrt schwer gemacht,
sinnvolle Arbeitszeiten zu erlangen. Besonders auch in Familien mit
alleinerziehenden Elternteilen bedeute dies eine erschwerte Ausgangslage. Zudem
steht die Frage im Raum, ob allen Kindergartenlehrpersonen, die 100 Prozent
arbeiten, im Februar gekündigt werden muss, um sie dann aufgrund der Änderungen
im Vertrag mit weniger Prozenten wieder anzustellen.
Unnötige
Sparmassnahme
Die Oberwalliser
Schuldirektoren sind mit der vorgesehen Lösung alles andere als einverstanden.
«Die Streichung der Präsenzzeiten ist eigentlich nicht verhandelbar. Das ist
eine Sparmassnahme, die auf dem Buckel der Kinder ausgetragen wird.»
Gleichzeitig bedeutet die Änderung aber auch, dass in vielen Gemeinden
zusätzliche Schülertransporte eingesetzt werden müssen, um die Kinder
zeitgerecht zur Schule zu bringen, da man die Vierjährigen nicht minutenlang
vor der Türe stehen lassen kann.
Möglich wären in diesem
Fall Ganztagesstrukturen. Was aber wiederum zusätzliche Kosten für die
Gemeinden nachsichziehen würde. Die beste Variante wäre wohl, wenn man die
Zusatzlektionen als bisherige Präsenzzeiten der Kindergartenlehrpersonen
anrechnen würde. Da stützt sich das Departement aber auf das Gesetz, dass
«vollumfänglich respektiert werden müsse und diese Möglichkeit nicht vorsehe.»

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