22. November 2014

Werden Präsenzzeiten gestrichen?

Das Walliser Bildungsdepartement will die Präsenzzeiten der Kindergärtnerinnen streichen. Dies hätte weitreichende Auswirkungen für die Attraktivität des Berufs. 



Ohne Zusatztätigkeiten kein 100-Prozent-Pensum mehr, Bild: Keystone


Werden Präsenzzeiten gestrichen?, www.1815.ch, 20.11.



Konkret geht es um den Artikel 29 im Besoldungsgesetz, welches ab nächstem Schuljahr in Kraft tritt. Dort heisst es, «dass Lehrpersonen, deren wöchentlicher Stundenplan über jenem der Schüler liegt (Kindergarten, 1.-2. Primarschule), Zusatztätigkeiten wahrnehmen müssen, die ihnen von der Schuldirektion anvertraut werden, um eine Äquivalenz der Unterrichtszeit in Anwesenheit der Schüler zu erlangen. Falls eine Lehrperson auf die Zusatztätigkeiten verzichtet, wird ihr Gehalt entsprechend gekürzt».
Brisanter Hintergrund
Was technisch tönt, hat einen brisanten Hintergrund. Zurzeit sind die Lehrpersonen des Kindergartens beauftragt, eine Viertelstunde vor dem effektiven Beginn der geführten Tätigkeiten und eine Viertelstunde nach Abschluss der Kindergartenzeit für Empfang und Abschied der Kinder besorgt zu sein. Die 4,5 Stunden pro Woche an Präsenzzeiten wurden bis dato wie Unterrichtszeit behandelt und entlöhnt. Mit dem neuen Gesetz ist das nicht mehr der Fall.
Der Begriff der Präsenzzeiten wird in Respektierung des Gesetzes künftig nicht mehr existieren, heisst es seitens des Departements. Das bedeutet, dass es nach Auslegung des Departements für niemandem mehr möglich ist, alleine als Kindergartenlehrperson eine 100%-Anstellung zu erhalten, ohne dabei noch andere Aufgaben in anderen Schulhäusern zu übernehmen. Die Schuldirektoren sprechen von einer massiven Abwertung des Berufsbildes. Was aber noch gravierender ist: Der Empfang und Abschied der Kinder fällt nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Kindergartenlehrperson.
Deshalb geben Elternvertretungen zu Bedenken, dass der künftige Kindergarten ohne Ein- und Auslaufzeit ein grosser Rückschritt in der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau darstellt. Müttern und Vätern werde es wieder vermehrt schwer gemacht, sinnvolle Arbeitszeiten zu erlangen. Besonders auch in Familien mit alleinerziehenden Elternteilen bedeute dies eine erschwerte Ausgangslage. Zudem steht die Frage im Raum, ob allen Kindergartenlehrpersonen, die 100 Prozent arbeiten, im Februar gekündigt werden muss, um sie dann aufgrund der Änderungen im Vertrag mit weniger Prozenten wieder anzustellen.
Unnötige Sparmassnahme
Die Oberwalliser Schuldirektoren sind mit der vorgesehen Lösung alles andere als einverstanden. «Die Streichung der Präsenzzeiten ist eigentlich nicht verhandelbar. Das ist eine Sparmassnahme, die auf dem Buckel der Kinder ausgetragen wird.» Gleichzeitig bedeutet die Änderung aber auch, dass in vielen Gemeinden zusätzliche Schülertransporte eingesetzt werden müssen, um die Kinder zeitgerecht zur Schule zu bringen, da man die Vierjährigen nicht minutenlang vor der Türe stehen lassen kann.
Möglich wären in diesem Fall Ganztagesstrukturen. Was aber wiederum zusätzliche Kosten für die Gemeinden nachsichziehen würde. Die beste Variante wäre wohl, wenn man die Zusatzlektionen als bisherige Präsenzzeiten der Kindergartenlehrpersonen anrechnen würde. Da stützt sich das Departement aber auf das Gesetz, dass «vollumfänglich respektiert werden müsse und diese Möglichkeit nicht vorsehe.»




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