Mundart im Kindergarten gilt im Aargau nicht ab sofort, Bild: Keystone
Mundart im Kindergarten: Volksentscheid wird frühestens 2016 umgesetzt, Aargauer Zeitung, 28.11.
Die
Aargauer Regierung setzt den Volksentscheid vom Mai 2014 um und legt im
Schulgesetz fest, dass an Kindergärten grundsätzlich nur noch Mundart
gesprochen wird. Gleichzeitig erlässt der Regierungsrat für die gesamte
Volksschule gesetzliche Bestimmungen über die Unterrichtssprache.
Geregelt
werden soll die Sprachenfrage mit einem neuen Paragrafen im Schulgesetz, wie
die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die darin enthaltenen
Bestimmungen zur Unterrichtssprache im Kindergarten entsprechen dem Wortlaut
der Volksinitiative "Ja zu Mundart im Kindergarten". Die Initiative
war am 18. Mai dieses Jahres mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 55,5 Prozent
angenommen worden.
In
Kindergärten sollen einzelne Unterrichtssequenzen in Hochdeutsch weiterhin
möglich sein, sofern sich diese auf Situationen mit klarem Bezug zur
Standardsprache beschränken, etwa beim Vorlesen oder beim Kennenlernen von
Reimen, Versen und Liedern.
Als
Konsequenz aus dem Abstimmungsergebnis zur Initiative hob die Aargauer
Regierung die Regelungen zur Standardsprache im Kindergartenlehrplan schon auf
das laufende Schuljahr hin auf. Bis die von der Initiative verlangten
Regelungen in Kraft treten, gilt die Empfehlung, im Aargauer Kindergärten
grundsätzlich in Mundart zu unterrichten.
Mundart auch an Primarschule und auf Oberstufe möglich
Der
Regierungsrat nimmt den Volksentscheid zur Mundart im Kindergarten zum Anlass,
auch die Unterrichtssprache in der Primarschule und an der Oberstufe gesetzlich
zu regeln. Auf diesen Stufen soll grundsätzlich in Standardsprache unterrichtet
werden, wie es schon heute in ähnlicher Form im Lehrplan geregelt ist.
Die
Regierung schlägt aber gleichzeitig vor, dass auch Sequenzen in Mundart möglich
sind. Ziel soll sein, dass die Schülerinnen und Schüler die beiden Sprachformen
vergleichen und in beiden Sprachformen kommunizieren lernen.
Im
neuen Lehrplan 21 sei die Unterrichtssprache nicht explizit festgehalten,
schreibt die Regierung. Der Kanton Aargau könne deshalb bei der Einführung im
Schuljahr 2020/21 kantonsspezifische Bestimmungen zur Unterrichtssprache gemäss
Schulgesetz weiterhin beibehalten.
Die
Teilrevision des Schulgesetzes ist am Freitag in die Anhörung gegangen. Diese
dauert bis am 28. Februar 2015. Der Grosse Rat berät voraussichtlich im August
2015 und in zweiter Lesung im Januar 2016 über das Geschäft. Die Änderungen im
Schulgesetz sowie die Anpassungen im Lehrplan können somit frühestens auf das
Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.

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