23. Oktober 2014

Wahlfreiheit für Nidwaldner Gemeinden

Die Nidwaldner Gemeinden können selbst entscheiden, wie sie für die Kinder den Einstieg in die Schule gestalten. Der Landrat hat eine Gesetzesänderung, die neben dem Kindergarten die Grund- und die Basisstufe als mögliche Modelle einführt, beschlossen.
Wahlfreiheit für Gemeinden beim Schuleintritt, Neue Luzerner Zeitung, 22.10.


Das Kantonsparlament hatte bereits vor knapp einen Jahr diese Wahlfreiheit der elf Schulgemeinden mit der Überweisung einer Motion an die Regierung im Grundsatz beschlossen. Mit der am Mittwoch in erster Lesung mit 36 zu 16 Stimmen genehmigten Gesetzesänderung wurde nun diese umgesetzt.
Der Regierungsrat hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, dass es im ganzen Kanton nur einen Schuleintritt - nämlich den traditionellen über den Kindergarten - geben solle. Nidwalden sei für verschiedene Modelle zu klein, begründete Bildungsdirektor Res Schmid im Landrat den damaligen Entscheid.
Diese geplante Vereinheitlichung wurde aber nicht nur von der Mehrheit des Landrates, sondern auch der Gemeinden abgelehnt. Die Wahlfreiheit gebe den Gemeinden mehr Spielraum, um ihren Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, sagte Klaus Waser (FDP) namens der Bildungsdirektion.
Gegen die Wahlfreiheit war die SVP. Peter Wyss (SVP) sagte, Nidwalden habe sich mit dem Nein zum HarmoS-Konkordat für den bisherigen Kindergarten ausgesprochen. Die Änderung sei überflüssig und habe nur das Ziel, HarmoS durch die Hintertür einzuführen. Die SVP erwäge deshalb das Referendum.
Der Regierungsrat beantragte zudem, dass bei allen drei Modellen die Klassengrösse bei 17 bis 24 Kinder festgelegt werden solle. Dies entspricht der bisherigen Klassengrösse für Kindergärten.
Werner Küttel (Grüne/SP) beantragte, die Klassengrösse für Kindergärten auf 12 bis 20 Kinder zu reduzieren. Die Aufgaben der Kindergärtnerinnen hätten in den letzten Jahren zugenommen, begründete er die Forderung. In der Abstimmung setzte sich aber die Regierung mit 34 zu 17 Stimmen durch.
Auf Opposition stiess zudem das Ansinnen des Regierungsrates, sich gesetzlich die Kompetenz zu geben, um Richtlinien zur Verwendung des Hochdeutschen in der Schuleintrittsstufe zu erlassen. Der Landrat lehnte dies mit 35 zu 17 Stimmen ab. 

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