Wahlfreiheit für Gemeinden beim Schuleintritt, Neue Luzerner Zeitung, 22.10.
Das Kantonsparlament hatte bereits vor knapp einen Jahr diese
Wahlfreiheit der elf Schulgemeinden mit der Überweisung einer Motion an die
Regierung im Grundsatz beschlossen. Mit der am Mittwoch in erster Lesung mit 36
zu 16 Stimmen genehmigten Gesetzesänderung wurde nun diese umgesetzt.
Der Regierungsrat hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen,
dass es im ganzen Kanton nur einen Schuleintritt - nämlich den traditionellen
über den Kindergarten - geben solle. Nidwalden sei für verschiedene Modelle zu
klein, begründete Bildungsdirektor Res Schmid im Landrat den damaligen
Entscheid.
Diese geplante Vereinheitlichung wurde aber nicht nur von der
Mehrheit des Landrates, sondern auch der Gemeinden abgelehnt. Die Wahlfreiheit
gebe den Gemeinden mehr Spielraum, um ihren Schulbetrieb aufrecht zu erhalten,
sagte Klaus Waser (FDP) namens der Bildungsdirektion.
Gegen die Wahlfreiheit war die SVP. Peter Wyss (SVP) sagte,
Nidwalden habe sich mit dem Nein zum HarmoS-Konkordat für den bisherigen
Kindergarten ausgesprochen. Die Änderung sei überflüssig und habe nur das Ziel,
HarmoS durch die Hintertür einzuführen. Die SVP erwäge deshalb das Referendum.
Der Regierungsrat beantragte zudem, dass bei allen drei Modellen
die Klassengrösse bei 17 bis 24 Kinder festgelegt werden solle. Dies entspricht
der bisherigen Klassengrösse für Kindergärten.
Werner Küttel (Grüne/SP) beantragte, die Klassengrösse für
Kindergärten auf 12 bis 20 Kinder zu reduzieren. Die Aufgaben der
Kindergärtnerinnen hätten in den letzten Jahren zugenommen, begründete er die
Forderung. In der Abstimmung setzte sich aber die Regierung mit 34 zu 17
Stimmen durch.
Auf
Opposition stiess zudem das Ansinnen des Regierungsrates, sich gesetzlich die
Kompetenz zu geben, um Richtlinien zur Verwendung des Hochdeutschen in der
Schuleintrittsstufe zu erlassen. Der Landrat lehnte dies mit 35 zu 17 Stimmen
ab.
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