10. Oktober 2014

Sollen Vornoten für Gymi-Eintritt zählen?

Die Bildungskommission des Zürcher Kantonsrats will an den Vornoten im Aufnahmeverfahren für das Kurzgymnasium festhalten. Wie der entscheid im Ratsplenum ausfällt, bleibt aber offen.
Mit Vornoten ins Kurz-Gymi, NZZ, 8.10. von Stefan Hotz


Das Aufnahmeverfahren für das Gymnasium hat die Politik in jüngster Zeit verschiedentlich beschäftigt. 2013 lehnte es der Kantonsrat ab, die Gemeinden zu Vorbereitungskursen für die Aufnahmeprüfung zu verpflichten. Im Vorjahr hatte der Regierungsrat die mündliche Prüfung für den Übertritt in das Langgymnasium abgeschafft und die Probezeit auf ein halbes Jahr verlängert. Auf den Schulbeginn 2015/16 sollen zwei Neuerungen für das Kurzgymnasium in Kraft treten: Mathematik wird gegenüber Sprachen stärker gewichtet, und zur Aufnahmeprüfung sind neben Sek-A- auch Sek-B Schüler zugelassen.
Der letzte Punkt hatte zur Folge, dass der Einbezug von Vorleistungen in die Aufnahmeprüfung entfallen soll. Dies, weil die Noten aus Sek A und Sek B aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen nicht vergleichbar sind. Das heisst umgekehrt, dass allein die Aufnahmeprüfung entscheidend wäre. In diesem Punkt verlangt nun die Mehrheit der kantonsrätlichen Bildungskommission (KBIK) eine Kurskorrektur: Vorleistungen seien auch künftig bei der Aufnahme in das Kurzgymnasium zu berücksichtigen, hat sie am Dienstag bekanntgegeben. Sie teilt die Meinung von Bildungsexperten, dass dieses Vorgehen Fehlzuteilungen verhindert und einen Beitrag zum chancengleichen Zugang an die Mittelschulen leistet. In welcher Form die Vorleistungen zu berücksichtigen sind, lässt sie bewusst offen. Möglich bleibt auch ein Empfehlungsverfahren, wie es einige Kantone kennen.
Auslöser für die Stellungnahme ist der Antrag zu einer im Juni 2013 vorläufig unterstützten parlamentarischen Initiative von SP, GP und EVP für die Abschaffung der Aufnahmeprüfung. Mit dieser Forderung blieben in der KBIK die Grünen allein. Für sie fördert das heutige Verfahren die «Bildungsvererbung», weil weiterhin das Portemonnaie der Eltern Einfluss auf die Zugangschancen zum Gymnasium habe.
Eine starke Minderheit aus SVP, FDP und CVP hält dagegen an der Position des Regierungsrates und damit am Verzicht auf den Einbezug der Vornoten fest. Sie lehnt es ab, ein erst auf das Schuljahr 2015/16 umzusetzendes Verfahren bereits wieder zu ändern. Das bringe Unruhe in das System und untergrabe die Rechtssicherheit, argumentiert sie. Vor einer weiteren Überprüfung seien erst Fakten und Erfahrungen zu sammeln.
Die Minderheit hat 6 der 15 Stimmen in der KBIK. Die Vertreter von GLP, EVP und EDU bilden mit SP und GP die Mehrheit. Sie machte ihre Haltung bereits Anfang Jahr in einer von der Regierung abweichenden Stellungnahme bekannt. Dennoch bleiben die Mehrheitsverhältnisse im Rat ungewiss.

Zünglein an der Wage ist die in der Kommission nicht vertretene BDP. Ihr bildungspolitischer Sprecher Stefan Hunger (Mönchaltorf) neigt der Meinung der Minderheit zu. Das Thema werde in der Fraktion aber noch besprochen. SVP, FDP, CVP und BDP belegen 92 der 180 Sitze im Rat. Es wird also knapp, KBIK-Präsident Ralf Margreiter (gp., Zürich) will denn auch keine Prognose abgeben. Das Thema beschäftige nicht nur Eltern und Lehrer, sagte er, sondern auch in der Kommission sei intensiv darüber diskutiert worden. Einig ist diese sich darin, dass das Potenzial der Schüler schon vor der 6. Primarklasse besser ausgelotet werden soll.

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