22. Oktober 2014

Lohnangleichung in Solothurn

Ab Schuljahr 2015/16 gilt an der Sek P in Solothurn und Olten keine höhere Lohnklasse mehr. Bisher verdienten Lehrkräfte an diesen Sek-P-Standorten mehr als solche auf dem Land.




Für die neuen Löhne gilt die Besitzstandswahrung, Bild: Solothurner Zeitung

Gleicher Lohn für Sek-P-Lehrer an "Stadt-" und "Land-Schulen", Solothurner Zeitung, 20.10. von Christian von Arx


Vier Jahre nach dem Start der neuen Sekundarschule P (Progymnasium) wird auf Beginn des Schuljahrs 2015/16 eine aus den Zeiten des Untergymnasiums herrührende Lohn-Ungleichheit zwischen den verschiedenen P-Schulstandorten beseitigt: Wer an der Sek P in Olten oder Solothurn unterrichtet, wird ab August 2015 lohnmässig nicht mehr höher eingestuft als an den andern sieben Sek-P-Standorten auf dem «Land» – Grenchen, Derendingen, Balsthal, Neuendorf, Mittelgösgen/Schönenwerd, Laufen, und Bättwil.
Der Regierungsrat hat heute einer Änderung des kantonalen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) zugestimmt; nun braucht es noch die Zustimmung der fünf Personalverbände. Opposition ist von dort aber nicht mehr zu erwarten, nachdem die Personalvertreter in der Gesamtarbeitsvertragskommission (Gavko) der Lösung zugestimmt haben.
Neu gilt Lohnklasse 21 für alle
Und so sieht die neue Regelung aus: Unterrichtende an einer Sek P werden künftig einheitlich in die Lohnklasse 21 eingestuft – wie bisher schon alle Sek-P-Lehrer/-innen an den Landschulen. Das gilt neu auch an den zwei von den Kantonsschulen Olten und Solothurn geführten Sek P, wo die Unterrichtenden bisher in Lohnklasse 23 eingestuft waren, die für Mittelschullehrer/-innen gilt. Der Unterschied macht etwa 10 000 bis 14 000 Franken pro Jahr aus: Lohnklasse 21 (für Sekundarlehrpersonen) bedeutet ein Brutto-Jahresgehalt zwischen 93 516 Franken und 140 274 Franken (Minimum/Maximum); Lohnklasse 23 (für Mittelschullehrpersonen) entspricht 103 097 Franken bis 154 645 Franken.
Die «Herabstufung» der an den zwei Kantonsschulen tätigen Sek-P-Lehrer/-innen betrifft nur den Teil ihres Pensums, für den sie Sek-P-Klassen unterrichten. Durchschnittlich sind das nur drei bis vier Lektionen pro Woche. Die meisten unterrichten überwiegend an der Mittelschule; für diesen Teil ihres Pensums bleibt die Einstufung in Lohnklasse 23 bestehen.
Von der Massnahme betroffen sind 220 Lehrpersonen an den Kantonsschulen: 130 an der Kanti Solothurn, 90 an der Kanti Olten. Sie erhalten neu zwei Anstellungsverträge: Einen für die Mittelschule, einen für die Sekundarschule P. Arbeitgeber bleibt für beide Pensen die Kantonsschule.
Lohn wird nicht gesenkt
Die Löhne von bisher an den Kantonsschulen unterrichtenden Sek-P-Lehrer/-innen werden aber nicht gesenkt: Liegt ihr heutiger Lohn noch unter dem Maximum der neuen, tieferen Lohnklasse 21, kann er in Zukunft noch bis auf dieses Maximum steigen. Liegt der Lohn hingegen heute schon über dem Maximum von Lohnklasse 21, wird er auf der heutigen Höhe eingefroren. Steigen könnte er erst dann wieder, wenn mögliche zukünftige Lohnanpassungen (Teuerungszulage und Reallohnerhöhung) für die Lohnklasse 21 diese Lohnhöhe einholen würden.
Diese sogenannte «Besitzstand»-Regelung federt die Einstufung in eine tiefere Lohnklasse für die Betroffenen ab. Es wird aus diesem Grund in den nächsten Jahren weiterhin noch indiviuelle Lohnunterschiede je nach Schulstandort geben – allerdings immer weniger. Neu angestellte Lehrkräfte werden ab August 2015 auch an den Sek P in Olten und Solothurn in Lohnklasse 21 eingestuft.
An den Kantonsschulen haben die Sek-P-Lehrkräfte in der Regel ein Diplom als Mittelschullehrperson. Dieses wäre aber für den Unterricht an der Sek-P-Stufe nicht nötig und führt nun nicht (mehr) zu einem höheren Lohn. Es steht den Kantonsschulen frei, auch an den von ihnen geführten Sek P Sekundarschullehrer/-innen einzusetzen.


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