Bald wird im Zürcher Kantonsrat das
sogenannte „Neue Gemeindegesetz“ diskutiert. Dieses schlägt tiefgreifende,
fundamentale Änderungen für die Gemeinden und die direkte Demokratie vor. Die
Auswirkungen wären so gravierend, dass das Gesetz nicht einfach im Kantonsrat
„durchgewinkt“ oder am Volk vorbei eingeführt werden darf.
Von Peter Aebersold, 8.9.
Betroffen wäre auch die Schule. Geht es nach
dem bereits in der Vernehmlassung umstrittenen neuen Gemeindegesetz, so sollen
die Schulpflegen ihre Autonomie verlieren oder in den Parlamentsgemeinden ganz
abgeschafft werden können. Die Schulpfleger würde nicht mehr an der Urne
gewählt, sondern vom Gemeinderat nach eigenem Gutdünken zusammengestellt werden
und müssten dessen Weisungen entgegennehmen.
Die Volksschule hat ihre hohe Qualität
erlangt, weil die Schulpflegen autonom waren und über ein eigenes Budget
verfügten. Darum wehren sich fast alle Schulpflegen gegen das neue
Gemeindegesetz. Die Bürger einer Gemeinde müssen in der Schule, dem grössten
Ausgabeposten einer Gemeinde, mitbestimmen und deren Behörden wählen können.
Interessierte Eltern, Fachleute, Parteimitglieder müssen die Möglichkeit haben,
in der Schulpflege direkt Einfluss auf die Qualität der Schule nehmen zu
können.
Die Abschaffung der Schulpflege hätte zur
Folge, dass die Schulen zu reinen Verwaltungsschulen würden, ohne volksnahe
Unterstützung der politischen Parteien. Viele Mitglieder der Parlamente haben
ihre ersten politischen Erfahrungen in der Schulpflege gemacht. Sie stellt
deshalb ein wertvolles Ausbildungs- und Rekrutierungspotential für die Parteien
dar. Wir müssen dem Bildungswesen und der direkten Demokratie, unseren
wichtigsten Erfolgsfaktoren im internationalen Wettbewerb, Sorge tragen.
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