2. September 2014

Übertritt ans Kurzzeitgymi nur noch nach 2. Sek.

Der Übertritt von der Sekundarschule ans Kurzzeitgymnasium soll im Kanton Luzern künftig nur noch nach der zweiten Sekundarklasse möglich sein. Dies geht aus dem Planungsbericht hervor, den die Regierung am Montag präsentiert hat und den das Parlament verlangt hatte.



Handelt es sich um eine Sparmassnahme? Bild: Neue Luzerner Zeitung

Übertritt ans Kurzzeitgymi nur noch nach 2. Sek, Neue Luzerner Zeitung, 2.9. 


Der Vorschlag, nur noch ein ordentliches Übertrittsverfahren und zwar in der zweiten Sekundarklasse durchzuführen, ist nicht neu. 2012 verwarf das Luzerner Kantonsparlament im Rahmen der Budgetdebatte den Vorschlag der Regierung, den Übertritt von der Sekundarschule ans Kurzzeitgymnasium nur noch von der zweiten Klasse aus und nicht mehr von der dritten zu ermöglichen.
Dies sei eine reine Sparmassnahme, die pädagogisch keinen Sinn mache, waren sich alle Fraktionen einig.
Dass die Umsetzung dieses neuen Verfahrens für den Kanton auch finanziell von Vorteil sei verschwieg Bildungsdirektor Reto Wyss am Montag vor den Medien nicht, als er den Planungsbericht präsentierte, den die Regierung dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegt.
Mit der neuen Praxis könnte der Kanton bei rund 120 jährlichen Übertritten nach der zweiten Sekundarklasse mit Einsparungen von rund 2, 3 Mio. Franken rechnen. Einerseits müssten die Gemeinden dem Kanton für das dritte Jahr am Gymnasium mehr Schulgeld zahlen. Andererseits würden für diese Schüler die jährlichen Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die Gemeinden entfallen.
Effizientere Bildung
Für Reto Wyss gibt es aber auch noch weitere überzeugende Beweggründe für dieses neue Übertrittsverfahren. Er sprach von einer "Steigerung der Bildungseffizienz" und betonte, dass im Gegenzug die dritte Sekundarklasse besser als Vorbereitung für den Berufseinstieg genutzt werde könne.
Im Kanton Luzern ist bereits heute der Übertritt ins Kurzzeitgymnasium von der zweiten Sek möglich. In der Praxis aber treten zwei Drittel erst nach der dritten Sekundarklasse über. Dies, obwohl die Lehrpläne des Kurzzeitgymis an diejenigen der zweiten Sek anschliessen. Und obwohl das Niveau A, das für den Übertritt Voraussetzung ist, eigentlich als Vorbereitung aufs Kurzzeitgymnasium geschaffen wurde.
Im ganzen Entlebuch beispielsweise würde bereits heute der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler nach der zweiten Sekundarklasse ans Kurzzeitgymnasium wechseln, sagte Wyss. Ebenso in den meisten anderen Kantonen, die das Kurzzeitgymnasium anbieten würden. "Ohne Nachteile", sagte er.
Wyss geht davon aus, dass sich das neue Übertrittsverfahren nicht auf die Schülerzahl am Kurzzeitgymnasium auswirken würde.
Einzelne Ausnahmefälle
In Einzelfällen soll im Kanton Luzern der Wechsel doch noch nach der dritten Sekundarklasse mögliche sein. Bei längerem Schulausfall, wegen Unfall oder Krankheit oder bei einem Kantonswechsel beispielsweise. Unverändert bleiben soll das Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I. Dieses stosse auf grosse Zustimmung.
Der Bericht sieht vor, die Anpassung auf das Schuljahr 2016/2017 umzusetzen. Dies bedingt, dass beim Übertrittsverfahren 2015/2016 erstmals die neue Regelung angewendet wird. Dies bedingt aber auch, dass das Parlament das Vorhaben der Regierung diesmal im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember genehmigen wird.


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