11. August 2014

Volksschulgesetz als Richtlinie achten

Herrmann J. Forneck wirft Roland Reichenbach und mit ihm sämtlichen kritisch gesinnten Praktikern vor, sie würden den Clou desselbstgesteuerten Lernens nicht erkennen. Tatsache ist jedoch, dass man in den angelsächsischen Ländern nach dem Scheitern ebendieser «modernen» selbstgesteuerten individualisierten Schulkonzepte wieder mühsam den Weg zurück zum pädagogisch geführten Unterricht sucht.
Leserbrief, NZZ, 11.8. von Daniel Jenny

Wenn Forneck von einem «Funktionswechsel der öffentlichen Schule» schreibt, scheint er die geltenden Volksschulgesetze nicht präsent zu haben. Die Volksschule zum Beispiel im Kanton St. Gallen hat den Auftrag, den Schüler «nach den Grundsätzen von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen des Rechtsstaates zu einem verantwortungsbewussten Menschen und Bürger» zu erziehen. Was die Volksschule braucht, ist keine «Professionalisierung des schulischen Wandels», sondern gut ausgebildete Pädagogen, die ihre Aufgabe gemäss dem gesetzlichen Auftrag erfüllen.
Was die Schüler dringend benötigen, sind Lehrerpersönlichkeiten, die sie in wohlwollender Beziehung unterrichten und ihnen Fähigkeiten und Fertigkeiten fürs Leben in unserer Gesellschaft vermitteln. Die geltenden Schulgesetze wurden vom Souverän ausgestaltet und fordern weder einen «Bedeutungsgewinn von Lernmaterialien» noch «wohldurchdachte Lernarchitekturen».
Die beginnenden Initiativen gegen den Lehrplan 21 in verschiedenen Kantonen zeigen, dass immer mehr Bürger nicht nur das «selbstgesteuerte Lernen» infrage stellen, sondern auch etwas gegen die andauernde Salamitaktik seiner Promotoren unternehmen wollen.

Daniel Jenny, A-Hard

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