Kinder und Jugendliche, die bereits im letzten
Schuljahr eine internationale Schule im Kanton Zürich besucht haben, dürfen
ihre obligatorische Schulzeit in dieser beenden, auch wenn sie permanent in der
Schweiz leben. Dies ist den auf Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft
tretenden Richtlinien des Volksschulamts zu entnehmen. Damit realisiert die
Zürcher Bildungsdirektion eine Übergangslösung im Sinn der Schüler und
Schülerinnen. Unklar war lange, ob alle Kinder, die eine solche Privatschule
besuchen, dies bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit tun dürfen oder ob
dies nur für jene gelten soll, die ihre schulische Laufbahn bald abschliessen.
Die Bildungsdirektion habe sich nun für die grosszügige Variante entschieden,
das Wohl der Kinder habe dabei im Vordergrund gestanden, bestätigte der
stellvertretende Amtsleiter des Volksschulamts, Urs Meier, am Montag eine
Meldung des «Regionaljournals Zürich-Schaffhausen». Grundsätzlich dürfen
internationale Schulen Kinder, die einen Schweizer Pass besitzen oder seit mehr
als fünf Jahren in der Schweiz leben, nicht mehr aufnehmen. Diese Regelung hat
die Bildungsdirektion auf das Schuljahr 2014/15 in Kraft gesetzt, nachdem die
internationalen Schulen mit ihrem Rekurs im Mai 2013 beim Verwaltungsgericht
gescheitert waren und das Urteil nicht weitergezogen hatten.
Quelle: NZZ, 26.8.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen