26. August 2014

Übergangslösung für Schüler von internationalen Schulen

Kinder und Jugendliche, die bereits im letzten Schuljahr eine internationale Schule im Kanton Zürich besucht haben, dürfen ihre obligatorische Schulzeit in dieser beenden, auch wenn sie permanent in der Schweiz leben. Dies ist den auf Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft tretenden Richtlinien des Volksschulamts zu entnehmen. Damit realisiert die Zürcher Bildungsdirektion eine Übergangslösung im Sinn der Schüler und Schülerinnen. Unklar war lange, ob alle Kinder, die eine solche Privatschule besuchen, dies bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit tun dürfen oder ob dies nur für jene gelten soll, die ihre schulische Laufbahn bald abschliessen. Die Bildungsdirektion habe sich nun für die grosszügige Variante entschieden, das Wohl der Kinder habe dabei im Vordergrund gestanden, bestätigte der stellvertretende Amtsleiter des Volksschulamts, Urs Meier, am Montag eine Meldung des «Regionaljournals Zürich-Schaffhausen». Grundsätzlich dürfen internationale Schulen Kinder, die einen Schweizer Pass besitzen oder seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz leben, nicht mehr aufnehmen. Diese Regelung hat die Bildungsdirektion auf das Schuljahr 2014/15 in Kraft gesetzt, nachdem die internationalen Schulen mit ihrem Rekurs im Mai 2013 beim Verwaltungsgericht gescheitert waren und das Urteil nicht weitergezogen hatten.
Quelle: NZZ, 26.8.

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