Lehrer dürfen mehr mitreden, Zürcher Oberländer, 28.8.
Lehrer sowie Schulleitungen sollen im Kanton Zürich bei der
Erarbeitung von Lehrmitteln mehr mitreden. Die Aufgaben der
Lehrmittelkommission wurden neu geregelt. Der Regierungsrat ändert auf 1.
November 2014 die Lehrmittelverordnung der Volksschule entsprechend.
Kernelemente der neu erlassenen Verordnung sei ein neues Modell
zur Lehrmittelwahl, die verbesserte Beteiligung der Lehrpersonen bei der
Entwicklung neuer obligatorischer Lehrmittel und die Stärkung der
institutionellen Mitsprache der Lehrerorganisationen, heisst es in einer
Mitteilung des Regierungsrates vom Donnerstag.
Die kantonale Lehrmittelkommission (KLK) wird auf höchstens 19
Mitglieder vergrössert. Neben Vertretungen aus Lehrerschaft, Schulleitungen und
Schulpflegen haben neu auch Vertretungen von Eltern und der Sekundarstufe II
Einsitz in der Kommission.
Festgelegt werden die Ausrichtung des Lehrmittelwesens, die
Leitsätze zur Lehrmittelpolitik und die Qualitätsanforderungen an die
Lehrmittel vom Bildungsrat. Die KLK dient als Plattform für die Diskussion und
Gewichtung von Rückmeldungen aus dem Schulbereich.
Die Kommission beteiligt sich auch an der Erarbeitung des
Anforderungskatalogs sowie am Konzept für die Entwicklung oder den Erwerb neuer
obligatorischer Lehrmittel. Bei der Ausgestaltung der Mitwirkung der
Lehrpersonen bei der Entwicklung und Beschaffung von obligatorischen
Lehrmitteln hat die KLK beratende Funktion.
Entlastet wird die
KLK von bisherigen operativen Aufgaben. Neu ist der Lehrmittelverlag Zürich für
die Drucklegung von Manuskripten und die Koordination der gesamten
Lehrmittelentwicklung und -beschaffung zuständig.
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