12. April 2014

Korrekturen bei Umfang und Anforderungen

Wie geht es weiter mit dem Lehrplan 21? Nach Auswertung der Antworten aus der Konsultation steht für die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren fest, dass sie auf dem richtigem Weg sind. Sie nehmen allerdings wichtige Korrekturen vor.
Lehren für den Lehrplan 21, NZZ, 12.4. von Michael Schoenenberger


Eines vorneweg: An den grundlegenden Dingen wird im Lehrplan 21 nicht gerüttelt, wenn er jetzt in eine Überarbeitungsphase eintritt. Das Kompetenzmodell - auch als Paradigmenwechsel bezeichnet - bleibt, ebenso wie Aufbau und Struktur des Plans. Wie Christian Amsler am Freitag vor den Medien in Zürich begründete, teilt die ganz grosse Mehrheit jener, die sich in der Konsultation zu Wort gemeldet haben, die eingeschlagene Richtung. Der Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz der Deutschschweiz (D-EDK) betonte weiter, eine Einschränkung der Methodenfreiheit sei damit nicht verbunden.
20 Prozent weniger
Insgesamt sind rund 1000 Stellungnahmen zum Lehrplan 21 eingegangen (bei der D-EDK waren es 160), und nur in Einzelfällen erfuhr dieser eine grundsätzliche Ablehnung. «Es drängt sich darum keine grundlegende Änderung auf», sagte Amsler. Allerdings will man Kritik nun teilweise aufnehmen und in der Überarbeitung, die im September abgeschlossen sein soll, berücksichtigen. Aus der Sicht der D-EDK müssen bei Umfang und Detaillierungsgrad, teilweise bei der Höhe der Anforderungen, bei der ungenügenden Sichtbarkeit des Wissens als Grundlage einer Kompetenz sowie bei ideologischen Inhalten und weltanschaulichen Themen Korrekturen stattfinden. Beachtet würden sodann eine Vielzahl von Rückmeldungen zu fachlichen Details.
So wird der Lehrplan 21 um 20 Prozent gekürzt, zum einen inhaltlich, zum anderen durch Beseitigung von Doppelspurigkeiten. Kompetenzen oder Kompetenzstufen, die «zusammengehören», werden zusammengeführt. In einzelnen Fachbereichen wird der Detaillierungsgrad angepasst, der Kompetenzaufbau erfolgt weniger kleinschrittig. Fast alle Fachbereiche müssen Umfänge reduzieren, so auch Deutsch und Mathematik. In anderen Bereichen werden Reduktionen zunächst geprüft.
In ausgewählten Bereichen wird das Niveau der Anforderungen gesenkt. Die Rede ist zudem nicht mehr vom Mindest-, aber vom Grundanspruch. Das ist mehr als nur Semantik. Dieser nämlich muss von Schülerinnen und Schülern «in der Regel» erreicht werden, spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus. Noch nicht restlos klar scheint, wie weit die Relativierung der Ansprüche gehen wird. Explizit genannt wird eine zeitliche Flexibilisierung, womit dem Umstand Rechnung getragen würde, dass Lernende mit unterschiedlichen Tempi vorwärtskommen. Sodann können Grundansprüche für «einzelne», schwache Schülerinnen und Schüler «bei Bedarf» nach unten angepasst werden. Hier wird wohl ein Jekami zu vermeiden sein. Weiter ist darauf zu achten, dass es nicht zur Begriffsverwirrung kommt: Im Lehrplan 21 wird von Grundansprüchen, in den nationalen Bildungsstandards von Grundkompetenzen die Rede sein, die dann auch noch in den Lehrplan 21 einzuarbeiten sind. Wer wird kompetent genug sein, dies alles analytisch genau auseinanderzuhalten?
Der Kritik, dass «das Wissen» im Lehrplan 21 zu kurz komme, wird im Fachbereich Natur/Mensch/Gesellschaft insbesondere im 3. Zyklus begegnet. Hier wird das «Kernwissen» klarer herausgearbeitet und dargestellt. Generell wird jedoch darauf verwiesen, dass jede Kompetenz an sich schon Wissen voraussetze. Konkretes Wissen - etwa zur Gründung des Schweizerischen Bundesstaats - werde dann in den Lehrmitteln beschrieben, sagte die Projektleiterin Kathrin Schmocker zur NZZ.
Begrenzte Module

Teilweise sind die Inhalte des Lehrplans 21 ideologisch gefärbt. Nun wird festgehalten, dass «die Vermittlung von spezifischen Haltungen und Einstellungen nicht Gegenstand des Lehrplans 21 ist». Man wird die Macher beim Wort nehmen dürfen. Wichtig ist schliesslich, dass ICT/Medien und Berufliche Orientierung neu als zeitlich und inhaltlich begrenzte Module den Weg ins Klassenzimmer finden. Für die Berufsorientierung müssen weiterhin 39 Lektionen genügen. Die Kantone können darüber hinausgehen. Für ICT/Medien wird ein Modullehrplan ausgearbeitet.

1 Kommentar:

  1. Der Lehrplan 21 kann nicht zentralistisch an den Bürger vorbei unter Aushebelung des Föderalismus und der Direkten Demokratie eingeführt werden. Der Lehrplan 21 kann von den kantonalen Parlamenten (Kantonshoheit im Bildungswesen!) oder mit einer kantonalen Volksinitiative (braucht nicht so viele Unterschriften) versenkt werden, wie das Beispiel des "Komitees Starke Schule Baselland" (www.starke-schule-baselland.ch) zeigt.

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