10. April 2014

Bundesrat lehnt Sexualkunde-Initiative ab

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung, wie er am Mittwoch in einer Mitteilung bekanntgegeben hat. Die Volksinitiative will den obligatorischen Sexualkundeunterricht für Kinder unter 12 Jahren abschaffen. Zwischen dem neunten und dem zwölften Altersjahr wäre der Sexualkundeunterricht nur mit elterlichem Einverständnis erlaubt, für jüngere Kinder wäre er verboten. Ab 12 Jahren soll ein obligatorischer Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung im Rahmen des Biologieunterrichts zugelassen werden.
Quelle: NZZ, 10.4.


Für den Bundesrat richte sich die Initiative damit gegen die heutige Praxis an der Primarschule und verhindere den öffentlichen Bildungsauftrag, der die grundlegenden Kenntnisse zur Sexualität und zur gesundheitlichen Prävention umfasse. Der Bundesrat hält die Befürchtungen der Initianten für unbegründet, wonach mit der Einführung des Lehrplans 21 der Sexualkundeunterricht weiter ausgebaut würde und damit die elterlichen Erziehungsrechte eingeschränkt würden. Auch in Zukunft solle die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen bei den Eltern bleiben. Es würde kein eigenes Schulfach Sexualkunde eingeführt. Dieser Unterricht sei weiterhin Teil der Fachbereiche Natur, Mensch und Gesellschaft. Zudem möchte der Bundesrat an der bestehenden kantonalen Schulhoheit festhalten.
Begründet mit dem Kindswohl, möchte der Bundesrat, dass alle Kinder - unabhängig von der Situation ihres Elternhauses - von ihrem Alter entsprechender Prävention profitieren können. Damit liessen sich nicht nur sexuelle Übergriffe, sondern auch sexuelle Krankheiten und ungewollte Schwangerschaften verhindern.
Grund für die im Dezember 2013 eingereichte Initiative war unter anderm die Basler Sexbox mit Aufklärungsmaterial für Kinder ab fünf Jahren, gegen die sich Eltern ohne Erfolg gewehrt hatten. Zustande kam das Volksbegehren indes erst in einem zweiten Anlauf. Die Unterschriftensammlung zur ersten Initiative mit gleichem Inhalt und Titel wurde eingestellt, nachdem bekanntgeworden war, dass ein Mitinitiant wegen Kindsmissbrauchs rechtsgültig verurteilt worden war. In der Folge zog sich dieser aus dem Initiativkomitee zurück. Das Komitee startete die Unterschriftensammlung in leicht geänderter Zusammensetzung ein zweites Mal. Dem heutigen Co-Präsidium gehören SVP-Nationalrat Sebastian Frehner, Alt-CVP-Nationalrat Pius Segmüller und Ulrike Walker an.


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