1. April 2014

Basel will befristete Lehrverträge abschaffen

Im Hinblick auf den sich abzeichnenden Lehrermangel will die Basler Regierung ein Zeichen setzen und die Anstellungsbedingungen verbessern. So sollen die befristeten Arbeitsverträge abgeschafft und die Bewilligungsregeln für Privatschulen gelockert werden. 
Bessere Anstellungsbedingungen für Lehrer, Basler Zeitung, 1.4. 


Die Basler Regierung will im Rahmen einer Schulgesetzrevision die Anstellung von Lehrkräften vereinfachen, um auf den absehbaren Lehrermangel reagieren zu können. Gelockert werden sollen zudem die Bewilligungsregeln für Privatschulen, wie sie am Dienstag mitteilte.
Neue Lehrkräfte wurden im Stadtkanton bisher während der ersten vier Jahr mit Arbeitsverträgen angestellt, die jeweils auf ein Jahr befristet waren. Künftig sollen sie nun mit einem unbefristeten Vertrag und einer Probezeit angestellt werden. Befristete Anstellungen soll es nur noch für Stellvertretungen und Aushilfen geben.
Damit gleicht sich Basel-Stadt anderen Kantonen an. Ziel ist eine Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs im Stadtkanton. Für wirksam erklärt werden soll die Massnahme von der Regierung dann, wenn in in Basel-Stadt der erwartete Lehrkräftemangel eintritt, wie in der Mitteilung festgehalten wird.
Lockerung für Privatschulen
Als zu eng erachtet die Regierung zudem die gesetzliche Regelung für Privatschulen, nach welcher diese den staatlichen Schulen möglichst ähnlich sein müssen. Wenn das Erziehungsdepartement diese Regelung genau befolgen würde, dürften aktuelle Angebote von Privatschulen wie eine Basisstufe oder eine andere Fremdsprachenregelung gar nicht bewilligt werden, heisst es in der Mitteilung.
Doch Privatschulen böten oft Ausbildungen oder Lernformen an, die die staatlichen Schulen nicht oder nicht so anbieten können, dürfen oder wollen, meint die Regierung. Diese Andersartigkeit und Vielfalt sei für den Kanton ein Gewinn. Das Schulgesetz soll daher künftig für Privatschulen nur noch Mindestvorschriften festlegen.
So soll das Gesetz beispielsweise festhalten, dass die Trägerschaft einer Privatschule einem Menschenbild verpflichtet sein müsse, das «die Mündigkeit des Einzelnen in einer pluralistischen Gesellschaft als höchstes Bildungsziel anerkennt». Verlangt werden sollen zudem etwa ein angemessenes pädagogisches Konzept, geeignete Lehrmittel oder Anschlusslösungen an weiterführende Schulen.
Die Bewilligung für Privatschulen soll mindestens alle vier Jahre erneuert werden müssen. Angehört würde auch der Erziehungsrat. Ähnlich geregelt werden soll zudem die Bewilligung der Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sowie von Privatunterricht, wobei letzteres aber weiterhin restriktiv gehandhabt werden soll.
Fachkonferenzen und Organisation
Die dem Grossen Rat beantragte Schulgesetz-Revision sieht zudem in weiteren drei Bereichen Änderungen vor. So sollen die bisher freiwilligen Fachkonferenzen auf allen Stufen eingeführt und Unterstützungsangebote wie Schulsozialarbeit, Krisenintervention oder Schulpsychologie ausdrücklich gesetzlich verankert werden.

Gesetzgeberisch nachvollzogen werden soll schliesslich die Aufteilung des Bereichs Bildung im Erziehungsdepartement in die drei autonomen Bereiche Volksschule, Mittelschulen und Berufsbildung sowie Hochschulen. Faktisch ist die Aufteilung bereits auf Anfang Jahr erfolgt.

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