Bessere Anstellungsbedingungen für Lehrer, Basler Zeitung, 1.4.
Die Basler Regierung will im Rahmen einer Schulgesetzrevision die
Anstellung von Lehrkräften vereinfachen, um auf den absehbaren Lehrermangel
reagieren zu können. Gelockert werden sollen zudem die Bewilligungsregeln für
Privatschulen, wie sie am Dienstag mitteilte.
Neue Lehrkräfte wurden im Stadtkanton bisher während der ersten vier
Jahr mit Arbeitsverträgen angestellt, die jeweils auf ein Jahr befristet waren.
Künftig sollen sie nun mit einem unbefristeten Vertrag und einer Probezeit
angestellt werden. Befristete Anstellungen soll es nur noch für
Stellvertretungen und Aushilfen geben.
Damit gleicht sich Basel-Stadt anderen Kantonen an. Ziel ist eine
Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs im Stadtkanton. Für wirksam erklärt
werden soll die Massnahme von der Regierung dann, wenn in in Basel-Stadt der
erwartete Lehrkräftemangel eintritt, wie in der Mitteilung festgehalten wird.
Lockerung für Privatschulen
Als zu eng erachtet die Regierung zudem die gesetzliche Regelung für
Privatschulen, nach welcher diese den staatlichen Schulen möglichst ähnlich
sein müssen. Wenn das Erziehungsdepartement diese Regelung genau befolgen
würde, dürften aktuelle Angebote von Privatschulen wie eine Basisstufe oder
eine andere Fremdsprachenregelung gar nicht bewilligt werden, heisst es in der
Mitteilung.
Doch Privatschulen böten oft Ausbildungen oder Lernformen an, die die
staatlichen Schulen nicht oder nicht so anbieten können, dürfen oder wollen,
meint die Regierung. Diese Andersartigkeit und Vielfalt sei für den Kanton ein
Gewinn. Das Schulgesetz soll daher künftig für Privatschulen nur noch
Mindestvorschriften festlegen.
So soll das Gesetz beispielsweise festhalten, dass die Trägerschaft
einer Privatschule einem Menschenbild verpflichtet sein müsse, das «die
Mündigkeit des Einzelnen in einer pluralistischen Gesellschaft als höchstes
Bildungsziel anerkennt». Verlangt werden sollen zudem etwa ein angemessenes
pädagogisches Konzept, geeignete Lehrmittel oder Anschlusslösungen an
weiterführende Schulen.
Die Bewilligung für Privatschulen soll mindestens alle vier Jahre
erneuert werden müssen. Angehört würde auch der Erziehungsrat. Ähnlich geregelt
werden soll zudem die Bewilligung der Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur
(HSK) sowie von Privatunterricht, wobei letzteres aber weiterhin restriktiv
gehandhabt werden soll.
Fachkonferenzen und Organisation
Die dem Grossen Rat beantragte Schulgesetz-Revision sieht zudem in
weiteren drei Bereichen Änderungen vor. So sollen die bisher freiwilligen
Fachkonferenzen auf allen Stufen eingeführt und Unterstützungsangebote wie
Schulsozialarbeit, Krisenintervention oder Schulpsychologie ausdrücklich
gesetzlich verankert werden.
Gesetzgeberisch
nachvollzogen werden soll schliesslich die Aufteilung des Bereichs Bildung im
Erziehungsdepartement in die drei autonomen Bereiche Volksschule, Mittelschulen
und Berufsbildung sowie Hochschulen. Faktisch ist die Aufteilung bereits auf
Anfang Jahr erfolgt.
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