Der 557-seitige neue Lehrplan
21 mit seinen weit über 4000 Kompetenzzielen mag ein Hilfsmittel für
spezialisierte Erziehungswissenschafter sein. Ein praxistaugliches
Koordinationsinstrument für unsere Volksschule ist er aber nicht. Mit seiner
Detailfülle und seiner komplexen Struktur dürfte er kaum zu einem praxisnahen
Wegweiser für Lehrpersonen werden. Die unverkennbare Absicht, Bildung über ein
engmaschiges System von unzähligen Kompetenzerwartungen zu steuern, ist keine
erfolgversprechende Option für die Volksschule.
Für eine praxisbezogene
Verwendung des Lehrplans drängt sich deshalb eine Kurzfassung mit verbindlichen
Bildungsinhalten und wichtigen Stufenzielen auf. Die Kompetenzorientierung des
Lehrplans soll als Grundgerüst im Hintergrund vorhanden sein. Auch eine
Aufgliederung bei den Zielsetzungen in Mindestanforderungen und erweiterte
Kompetenzen ist schülergerecht. Um nicht in den Fehler eine Überregulierung zu
verfallen, müssen die Kompetenzziele jedoch eine anerkannte Allgemeingültigkeit
aufweisen und dürfen sich nicht in umständlichen Kompetenzbeschreibungen
erschöpfen.
Das umfangreiche Werk der
interkantonalen Lehrplankommission könnte in ergänzender Funktion den Schulen
zur Verfügung gestellt werden. Als Nachschlagewerk mit Anregungen für weitere
Unterrichtsziele sowie als Leitlinie für die Lehrmittelproduktion könnte eine
überarbeitete Fassung des Lehrplans nützliche Dienste leisten. Die für den
Schulerfolg so zentrale Gestaltungsfreiheit der Lehrpersonen würde auf diese
Weise nicht tangiert. Zudem stände es den Kantonen frei, Teile der
ausführlichen Version des Lehrplans für verbindlich zu erklären.
Quelle: NZZ, 25.2.
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