4. März 2014

Kritik am Aufnahmeverfahren ans Kurzgymi

Der Anlass für die intensive Kantonsratsdebatte vom Montag über das 2012 geänderte Aufnahmeverfahren für das Kurzgymnasium ist alt, die Wirkung des Beschlusses an ihrem Ende dürfte bescheiden sein. Trotzdem ist dieser bemerkenswert. Obwohl eindeutig der Bildungsrat über die Aufnahmeverfahren für die Mittelschulen entscheidet und der Regierungsrat die entsprechenden Reglemente genehmigt, hat sich der Kantonsrat in einer «abweichenden Stellungnahme» mit 88 zu 74 Stimmen eingemischt. Er kritisiert den Verzicht auf die Berücksichtigung der Vornoten oder von Empfehlungen der Sekundarlehrpersonen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ins Kurzgymnasium.
Es ging um die unbestrittene Abschreibung eines Postulats von SP, FDP und CVP aus dem Jahr 2008 zu Optimierungen der Aufnahmeprüfung in die Gymnasien. Erstunterzeichner Markus Späth (sp., Feuerthalen) würdigte ausdrücklich die inzwischen vorgenommenen Verbesserungen. Zwei Ziele seien aber nicht erreicht: die geforderte Einführung eines Potenzial-Tests ein Jahr vor der Prüfung und das im Kantonsrat gescheiterte Obligatorium für Kurse zur Prüfungsvorbereitung in den Schulgemeinden. Und schliesslich habe man beim Kurzgymnasium das Verfahren verschlimmbessert, indem man ab 2015 auf den Einbezug der Erfahrungen der abgebenden Schule ganz verzichte.
Grund für den Verzicht war die neue Bestimmung, dass auch Schüler der Sek B und C zur Prüfung zugelassen werden, weil deren Leistungsniveau sich zum Teil stark mit jenem in der Sek A überschneidet. Dadurch lassen sich die ohnehin schon schwer einzuschätzenden Sekundarstufen-Noten noch weniger vergleichen. Während die Befürworter der abweichenden Stellungnahme argumentierten, es fehle nun eine zuverlässige Langzeitprognose zur Ergänzung der (trainierbaren) Prüfung, beriefen sich die Gegner auf die 80-prozentige Übereinstimmung von Vornoten und Prüfungserfolg.
Votum für Vornoten, NZZ, 4.3. von Walter Bernet

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