Der Anlass für die intensive Kantonsratsdebatte vom Montag über das 2012
geänderte Aufnahmeverfahren für das Kurzgymnasium ist alt, die Wirkung des
Beschlusses an ihrem Ende dürfte bescheiden sein. Trotzdem ist dieser
bemerkenswert. Obwohl eindeutig der Bildungsrat über die Aufnahmeverfahren für
die Mittelschulen entscheidet und der Regierungsrat die entsprechenden
Reglemente genehmigt, hat sich der Kantonsrat in einer «abweichenden Stellungnahme»
mit 88 zu 74 Stimmen eingemischt. Er kritisiert den Verzicht auf die
Berücksichtigung der Vornoten oder von Empfehlungen der Sekundarlehrpersonen im
Rahmen des Aufnahmeverfahrens ins Kurzgymnasium.
Es ging um die unbestrittene Abschreibung eines Postulats von SP, FDP
und CVP aus dem Jahr 2008 zu Optimierungen der Aufnahmeprüfung in die
Gymnasien. Erstunterzeichner Markus Späth (sp., Feuerthalen) würdigte
ausdrücklich die inzwischen vorgenommenen Verbesserungen. Zwei Ziele seien aber
nicht erreicht: die geforderte Einführung eines Potenzial-Tests ein Jahr vor
der Prüfung und das im Kantonsrat gescheiterte Obligatorium für Kurse zur
Prüfungsvorbereitung in den Schulgemeinden. Und schliesslich habe man beim
Kurzgymnasium das Verfahren verschlimmbessert, indem man ab 2015 auf den
Einbezug der Erfahrungen der abgebenden Schule ganz verzichte.
Grund für den Verzicht war die neue Bestimmung, dass auch Schüler der
Sek B und C zur Prüfung zugelassen werden, weil deren Leistungsniveau sich zum
Teil stark mit jenem in der Sek A überschneidet. Dadurch lassen sich die
ohnehin schon schwer einzuschätzenden Sekundarstufen-Noten noch weniger
vergleichen. Während die Befürworter der abweichenden Stellungnahme
argumentierten, es fehle nun eine zuverlässige Langzeitprognose zur Ergänzung
der (trainierbaren) Prüfung, beriefen sich die Gegner auf die 80-prozentige
Übereinstimmung von Vornoten und Prüfungserfolg.Votum für Vornoten, NZZ, 4.3. von Walter Bernet
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