Bereits 2010 lehnte der Freiburger Grosse Rat ein Kopftuchverbot ab. Bild: Keystone
Kopftuch, aber keine Burka in Freiburger Schulzimmern, SRF Regional, 19.2.
Das
freiburgische Kantonsparlament will die Schülerinnen und Schüler des Kantons
verpflichten, den Unterricht mit unbedecktem Gesicht zu besuchen, also ohne
Burka oder Gesichtsschleier (Niqab). Die Schülerinnen und Schüler sollen aber
nicht mit unbedecktem Kopf zur Schule müssen.
Bei der Totalrevision des Gesetzes über die obligatorische
Schule lehnte der freiburgische Grosse Rat am Mittwoch einen Antrag aus der
SVP-Fraktion klar ab, der Schülerinnen und Schüler dazu verpflichten wollte,
ohne Kopfbedeckung zum Unterricht zu erscheinen. Das Tragen eines Kopftuchs
soll also möglich bleiben.
Mit 49 zu 41 Stimmen nahm er hingegen einen Antrag
aus den Rängen der FDP an, wonach die Schülerinnen und Schüler die Schule mit
unbedecktem Gesicht besuchen müssen. Die beiden Anträge behandelte das
freiburgische Kantonsparlament im Rahmen der ersten Lesung der Totalrevision.
Der neue freiburgische Bildungsdirektor Jean-Pierre Siggen sagte
im Rat, das Kantonsparlament bräuchte in Bezug auf Kopf- oder Körperbedeckungen
gar nicht aktiv zu werden. Es gebe gar kein Problem.
Freiburgs Grosser Rat lehnte auch einen Vorstoss ab, der auf
eine bessere zeitliche Verteilung der Schulferien abzielte. Die Schulferien
wären dann nicht mehr unbedingt auf die Wochen mit religiösen Feiertagen
gefallen. Ebenfalls nichts wissen wollte der Rat von der Idee, den
Religionsunterricht ausserhalb des Stundenplans zu erteilen.
Burka- oder Kopftuchverbote beschäftigen die
Schweizer Politik immer wieder. Im März 2011 sprach sich der Ständerat gegen
ein nationales Verhüllungsverbot aus, in den Kantonsparlamenten von
Basel-Stadt, Bern, Schwyz und Solothurn wurden Verbote solcher Kleidungsstücke
abgelehnt. Auch der freiburgische Grosse Rat beschäftigte sich bereits einmal
mit Kopftüchern: 2010 lehnte er ein Kopftuchverbot an den Schulen ab.
In der Gemeinde Au-Heerbrugg SG sagten die Stimmberechtigten am
9. Februar dieses Jahres Ja zu einem Kopftuchverbot, doch will eine von diesem
Verbot betroffene somalische Familie rechtliche Schritte gegen den fraglichen
kommunalen Erlass ergreifen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen