Kurzfassung des Lehrplan 21 als Ausweg aus der Sackgasse, Medienmitteilung EVP Schweiz, 14.2.
Die SVP
forderte heute einen Monat nach Ende der Vernehmlassungsfrist den Abbruch des
Projektes Lehrplan 21. Die EVP kritisiert diese harsche Vorgehensweise und
schlägt ihrerseits einen schlanken Rahmenlehrplan mit verbindlichen
Lerninhalten vor.
Die EVP
ist dezidiert der Meinung, dass es keinen Sinn macht, das wichtige Projekt
Lehrplan 21 zum jetzigen Zeitpunkt zu stoppen. Ein Abbruch wäre mit einem
erheblichen Zeitverlust und unnötigen Kosten verbunden. Und nicht nur das: Die
nötige Koordination der Lerninhalte in der Deutschschweiz würde um Jahre
zurückgeworfen.
Sie würdigt
die bis anhin geleistete Arbeit, auch wenn sie im bestehenden Entwurf des
Lehrplan 21 grosse Schwächen sieht. Der 557 seitige neue Lehrplan21 mit seinen
weit über 4000 Kompetenzzielen ist kein praxistaugliches
Koordinationsinstrument für unsere Volksschule. Dieser Lehrplan ist nicht
geeignet, die von der Verfassung verlangte verbindliche Bildungsharmonisierung
zu realisieren. Mit seiner Detailfülle und seiner komplexen Struktur mag er ein
Hilfsmittel für spezialisierte Erziehungswissenschafter sein, aber er dürfte
kaum zu einem praxisnahen Wegweiser für Lehrpersonen werden. Die unverkennbare
Absicht, Bildung über ein engmaschiges System von unzähligen
Kompetenzerwartungen zu steuern, ist keine erfolgversprechende Option für die
Volksschule. EVP-Parteipräsident Heiner Studer, der in der Kommission für
Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) am Bildungsartikel mitgearbeitet hat,
stellt ernüchtert fest: “Es war nicht im Sinne des Bildungsartikels, ein
praxisuntaugliches Lehrplan-Monstrum zu erschaffen.“
Praktikable
Kurzform des Lehrplan 21 gefordert
Die EVP
verlangt deshalb, dass für die praxisbezogene Verwendung eine Kurzfassung des
Lehrplans mit verbindlichen Bildungsinhalten und wichtigen Stufenzielen
geschaffen wird. Die Kompetenzorientierung des Lehrplans soll als Grundgerüst
im Hintergrund vorhanden sein. Auch eine Aufgliederung bei den Zielsetzungen in
Mindestanforderungen und erweiterte Kompetenzen ist schülergerecht. Um nicht in
den Fehler der Überregulierung zu verfallen, müssen die Kompetenzziele eine
anerkannte Allgemeingültigkeit aufweisen und dürfen sich nicht in umständlichen
Kompetenzbeschreibungen erschöpfen. Verbindliche Bildungsinhalte mit
zugeordneten Grundkompetenzen sind vor allem in den Bereichen Mathematik,
Deutsch und den Fremdsprachen zweckmässig, während man sich in den andern
Fachbereichen auf wenige inhaltsbezogene Hauptziele beschränken könnte.
Das
umfangreiche Werk der Lehrplankommission könnte in ergänzender Funktion den
Schulen zur Verfügung gestellt werden. Als Nachschlagewerk mit Anregungen für
weitere Unterrichtsziele sowie als Leitlinie für die Lehrmittelproduktion
könnte eine überarbeitete Fassung des Lehrplans nützliche Dienste leisten. Die
für den Schulerfolg so zentrale Gestaltungsfreiheit der Lehrpersonen würde auf
diese Weise nicht tangiert. Zudem stände es den Kantonen frei, Teile der
ausführlichen Version des Lehrplans für verbindlich zu erklären.
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