23. Mai 2013

Revision Volksschulgesetz Zug


An der Volksschule im Kanton Zug soll es künftig einen besseren Informationsaustausch über Schüler geben. Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag eine Revision des Schulgesetzes mit 64 Ja- zu 4 Nein-Stimmen definitiv beschlossen. Mit der Revision können Lehrpersonen neben administrativen Informationen über Schüler auch andere für die
Schule relevanten Informationen austauschen. Die Eltern können aber die Weitergabe ausschliessen. Weiter regelt die Revision, dass Gemeinden Musikschulen führen müssen und dass Gesuche, Kinder in Privatschulen schicken zu können, weiter restriktiv gehandhabt werden. Geregelt wird überdies die vom Volk gutgeheissene Wiedereinführung der Noten ab der 2. Primarklasse. Neu kann eine Elternorganisation als Ansprechpartnerin der Schulen vom Kanton finanziell unterstützt werden. Der Zuger Kantonsrat muss bereits Anfang 2014 eine weitere Schulgesetzrevision mit umstritteneren Punkten wie der Grundstufe, der Talentklasse Kunst und Sport oder den Termin der Einschulung beraten.
Quelle: sda

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