13. September 2017

Weiterbildung nur in den Ferien

Lehrer sollen ihre Weiterbildung in den Ferien machen. Die Schule soll deswegen nicht mehr ausfallen. Das gilt im Aargau seit dem neuen Schuljahr. Doch nicht alle Schulen halten sich daran.
Schulfrei wegen Lehrer-Weiterbildung: Auch Windisch lenkt ein, SRF Regional, 11.9.


Es war eine Forderung aus der Politik, die Volksvertreter im Aargauer Kantonsparlament hatten sie eingebracht und mehrheitlich begrüsst. Die Regierung hat sie in eine Verordnung geschrieben und viele – vor allem berufstätige – Eltern haben sich wohl gefreut: Lehrer sollen ihre Weiterbildung in den Ferien machen, die Schule fällt deswegen nicht mehr aus.
Seit dem neuen Schuljahr gilt die Regelung. Doch bei der Schulaufsicht des Bildungsdepartements sind Reklamationen eingegangen, bestätigt der Kanton auf Anfrage von SRF. Nicht alle Schulen halten sich daran.

Windisch nutzt ein «Schlupfloch»...
Beispiel Windisch: Der Unterricht an einer Primarschule fällt hier an einem Mittwoch im September und an einem Mittwoch im Oktober aus. Begründung: «Weiterbildung Lehrpersonen». Die Vermutung liegt nahe: Die Schule umgeht die neue Regelung - schliesslich hatten sich Lehrerinnen und Lehrer darüber sowieso nicht begeistert gezeigt.
Schulleiter Philipp Grolimund widerspricht. Seine Schule halte sich sehr wohl an die neue Verordnung. «Allerdings gibt es sogenannte Kompetenztage. Drei Tage bzw. sechs Halbtage, an denen die Schulpflege schulfrei geben kann. Diese Tage können für interne Veranstaltungen und Weiterbildungen genutzt werden», so die Erklärung aus Windisch.

... doch das «Schlupfloch» gebe es nicht
Gibt es also ein elegantes «Schlupfloch»? Da widerspricht nun das Bildungs- und Kulturdepartement in Aarau. Und es wird etwas kompliziert: Tatsächlich gebe es diese «Kompetenztage». Tatsächlich dürfen kommunale Schulbehörden also drei Tage pro Jahr die Schule ausfallen lassen.

Aber: Dafür gebe es klare Kriterien, denn diese Regelung habe mit den unterschiedlichen religiösen und kommunalen Feiertagen im Kanton zu tun.
«Es geht um Feiertage, Brückentage oder Tage vor dem Semesterende», erklärt BKS-Sprecherin Simone Strub. Das heisst also: Die Schulpflege darf den Unterricht zum Beispiel am Freitag nach Auffahrt oder am Freitag vor den Sportferien ausfallen lassen. Und natürlich darf sie an diesen Tagen dann auch die Lehrerschaft für eine Weiterbildung aufbieten.

Das sagen andere zum «Fall Windisch»
Kathrin Scholl, Aargauischer Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV)
Weiterbildungskurse müssen so geplant werden, dass es den Vorschriften entspricht, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin des ALV. Doch das sei nicht immer so einfach. «Nach der neuen Regelung bleibt nur noch wenig Zeit, um Weiterbildungskurse zu absolvieren.» Während den Schulferien sei das Angebot an Weiterbildungskursen nicht so breit, was letztlich dazu führen könnte, dass die Lehrer im Aargau weniger oder weniger gute Weiterbildung erhalten. «Mit dieser Regelung hat der Grosse Rat sozusagen das Kind mit dem Bad ausgeschüttet und den Schulen für die Weiterbildung einen Stein in den Weg gelegt.»
Franco Corsiglia, Verband der Aargauer Schulpflegepräsidentinnen und -Präsidenten (VASP)
Grundsätzlich sei es nie falsch, wenn Schulen Weiterbildungskurse für ihre Lehrer durchführen, findet Franco Corsiglia, der oberste Schulpfleger im Kanton. Doch müssten diese Kurse nun halt zwingend in den Ferien stattfinden, die Vorgaben des Kantons seien diesbezüglich unmissverständlich, so Corsiglia. «Wenn eine Ausnahme notwendig sein sollte, dann können die Schulen aus meiner Sicht das Gespräch mit dem Kanton suchen. Doch im Grundsatz ist es Aufgabe der Schulpflege, das Gesetz so umzusetzen wie es der Kanton verlangt.»

Aber: An einem Mittwoch mitten im Jahr schulfrei verordnen mit der Begründung «Weiterbildung», das gehe definitiv nicht, heisst es beim Kanton. Die Schulaufsicht schreite in solchen Fällen ein.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen