3. Oktober 2016

LCH will Französisch in der Primar

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH und das Syndicat des enseignants romands SER sprechen sich in einer gemeinsamen Vernehmlassung zuhanden des Bundesrats für den Start einer zweiten Landessprache in der Primarschule und für einen durchgehenden Unterricht bis zum Ende der obligatorischen Schule aus. Damit befürworten sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 3, welche die Stärkung der Landessprachen und die Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften bezweckt. 
LCH und SER befürworten Variante 3 des Bundesrats, Medienmitteilung LCH, 3.10.


Die sich abzeichnende Tendenz in manchen Deutschschweizer Kantonen, nur noch eine Fremdsprache, nämlich Englisch, auf der Primarstufe zu unterrichten, verstösst nach Ansicht des Bundesrats gegen die Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen (BV Art.62) und gegen die Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (BV Art.70). Auch für die beiden Dachverbände LCH und SER ist eine solche Entwicklung nicht zielführend. Die laufenden politischen Vorstösse in einzelnen Kantonen würden – sofern sie zur Umsetzung kämen – beim Unterrichtsstart in den Landessprachen zu Differenzen von bis zu vier Schuljahren führen. „Zudem ist noch immer unklar, wer die Kosten für den Nachholunterricht bei Umzügen trägt. Diese betragen nach vorsichtigen Hochrechnungen bereits heute 6,5 Millionen Franken pro Jahr. Falls die Kantone TG, ZH und LU vom Sprachenkompromiss der EDK abweichen, steigen diese direkten Diskoordinationskosten auf 9 Millionen Franken. Für die betroffenen Familien, aber auch für die Schulen, die nur über ein knappes Budget verfügen, sind dies unhaltbare Zustände“, kritisiert Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 6. Juli 2016 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Sprachengesetzes eröffnet. Ziel ist es, den Unterricht in der zweiten Landessprache in der Primarschule gesetzlich zu verankern und so für eine minimale Harmonisierung des Sprachenunterrichts in allen Kantonen zu sorgen.

Drei Varianten zur Stärkung der Landessprachen 
Der Bundesrat hat bis am 14. Oktober 2016 drei Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Variante 1 schreibt vor, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache spätestens ab dem 5. Primarschuljahr einzusetzen hat. Variante 2 verankert das Modell 3/5 des HarmoS-Konkordats auf Gesetzestufe: Die erste Fremdsprache soll spätestens ab dem 3. Schuljahr, die zweite ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache, die andere Englisch, wobei die Kantone die Reihenfolge selber wählen können. Die vom Bundesrat bevorzugte Variante 3 zielt schliesslich auf die formelle Sicherung der zweiten Landessprache ab. Sie legt fest, dass der Unterricht der zweiten Landessprache in der Primarschule einsetzen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauern muss. 

LCH und SER unterstützen Variante 3 
Die gemeinsame Präsidienkonferenz des LCH und des Partnerverbands SER aus der Romandie vom 7. September 2016 in Bern hat mit grossem Mehr die vorgeschlagene Variante 3 des Bundesrats befürwortet. Dieser Vorschlag legt im Gegensatz zum HarmoS-Konkordat fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache für alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Volksschule dauert. Zudem ermöglicht er Nicht-HarmoSKantonen, mit der zweiten Landessprache erst im 6. Schuljahr einzusetzen. „Diese Flexibilität, verbunden mit der Option, die Lektionenzahl in der 6. Klasse auf 4 Lektionen anzuheben, könnte den Lehrpersonen bei der Umsetzung in der Praxis entgegenkommen“, erklärt Zemp. LCH und SER haben sich bereits in früheren Stellungnahmen für eine Stärkung der Landessprachen ausgesprochen. Da die Variante 3 der EDKSprachenstrategie im HarmoS-Konkordat nicht widerspricht und den Nicht-HarmoS-Kantonen etwas mehr Flexibilität ermöglicht, könnte sie als Kompromisslösung eine Brücke schlagen zwischen den beiden Lagern. Zudem sichert diese Variante den durchgehenden Unterricht bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, was eine Voraussetzung ist zur Erfüllung der Grundkompetenzen in den Landessprachen, welche die EDK bereits 2011 als Grundlage für das Bildungsmonitoring festgelegt hat.

1 Kommentar:

  1. Interessant ist, dass nun ausgerechnet die Kosten als Argument hinhalten müssen. Und zwar die Kosten für den Nachhilfeunterricht bei Wohnortswechsel.

    AntwortenLöschen