Der
Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH und das Syndicat des enseignants
romands SER sprechen sich in einer gemeinsamen Vernehmlassung zuhanden des
Bundesrats für den Start einer zweiten Landessprache in der Primarschule und
für einen durchgehenden Unterricht bis zum Ende der obligatorischen Schule aus.
Damit befürworten sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 3, welche die
Stärkung der Landessprachen und die Förderung der Verständigung zwischen den
Sprachgemeinschaften bezweckt.
LCH und SER befürworten Variante 3 des Bundesrats, Medienmitteilung LCH, 3.10.
Die sich abzeichnende Tendenz in manchen
Deutschschweizer Kantonen, nur noch eine Fremdsprache, nämlich Englisch, auf
der Primarstufe zu unterrichten, verstösst nach Ansicht des Bundesrats gegen
die Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen (BV Art.62) und gegen die
Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (BV Art.70). Auch
für die beiden Dachverbände LCH und SER ist eine solche Entwicklung nicht
zielführend. Die laufenden politischen Vorstösse in einzelnen Kantonen würden –
sofern sie zur Umsetzung kämen – beim Unterrichtsstart in den Landessprachen zu
Differenzen von bis zu vier Schuljahren führen. „Zudem ist noch immer unklar,
wer die Kosten für den Nachholunterricht bei Umzügen trägt. Diese betragen nach
vorsichtigen Hochrechnungen bereits heute 6,5 Millionen Franken pro Jahr. Falls
die Kantone TG, ZH und LU vom Sprachenkompromiss der EDK abweichen, steigen
diese direkten Diskoordinationskosten auf 9 Millionen Franken. Für die
betroffenen Familien, aber auch für die Schulen, die nur über ein knappes
Budget verfügen, sind dies unhaltbare Zustände“, kritisiert Beat W. Zemp,
Zentralpräsident LCH. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 6. Juli 2016
ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Sprachengesetzes eröffnet. Ziel
ist es, den Unterricht in der zweiten Landessprache in der Primarschule
gesetzlich zu verankern und so für eine minimale Harmonisierung des
Sprachenunterrichts in allen Kantonen zu sorgen.
Drei Varianten zur Stärkung
der Landessprachen
Der Bundesrat hat bis am 14. Oktober 2016 drei Varianten in
die Vernehmlassung gegeben. Variante 1 schreibt vor, dass der Unterricht in der
zweiten Landessprache spätestens ab dem 5. Primarschuljahr einzusetzen hat.
Variante 2 verankert das Modell 3/5 des HarmoS-Konkordats auf Gesetzestufe: Die
erste Fremdsprache soll spätestens ab dem 3. Schuljahr, die zweite ab dem 5.
Schuljahr unterrichtet werden. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache,
die andere Englisch, wobei die Kantone die Reihenfolge selber wählen können.
Die vom Bundesrat bevorzugte Variante 3 zielt schliesslich auf die formelle
Sicherung der zweiten Landessprache ab. Sie legt fest, dass der Unterricht der
zweiten Landessprache in der Primarschule einsetzen und bis zum Ende der
obligatorischen Schulzeit dauern muss.
LCH und SER unterstützen Variante 3
Die
gemeinsame Präsidienkonferenz des LCH und des Partnerverbands SER aus der
Romandie vom 7. September 2016 in Bern hat mit grossem Mehr die vorgeschlagene
Variante 3 des Bundesrats befürwortet. Dieser Vorschlag legt im Gegensatz zum
HarmoS-Konkordat fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache für
alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Volksschule dauert. Zudem
ermöglicht er Nicht-HarmoSKantonen, mit der zweiten Landessprache erst im 6.
Schuljahr einzusetzen. „Diese Flexibilität, verbunden mit der Option, die
Lektionenzahl in der 6. Klasse auf 4 Lektionen anzuheben, könnte den
Lehrpersonen bei der Umsetzung in der Praxis entgegenkommen“, erklärt Zemp. LCH
und SER haben sich bereits in früheren Stellungnahmen für eine Stärkung der
Landessprachen ausgesprochen. Da die Variante 3 der EDKSprachenstrategie im
HarmoS-Konkordat nicht widerspricht und den Nicht-HarmoS-Kantonen etwas mehr
Flexibilität ermöglicht, könnte sie als Kompromisslösung eine Brücke schlagen
zwischen den beiden Lagern. Zudem sichert diese Variante den durchgehenden
Unterricht bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, was eine Voraussetzung
ist zur Erfüllung der Grundkompetenzen in den Landessprachen, welche die EDK
bereits 2011 als Grundlage für das Bildungsmonitoring festgelegt hat.
Interessant ist, dass nun ausgerechnet die Kosten als Argument hinhalten müssen. Und zwar die Kosten für den Nachhilfeunterricht bei Wohnortswechsel.
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