27. März 2015

Fremdspracheninitiative soll verboten werden

Nach der Bündner Regierung will auch die Bildungskommission des Grossen Rates die Fremdspracheninitiative als ungültig erklären lassen. Der Grosse Rat entscheidet in der Aprilsession.
Auch die Kommission plädiert für Ungültigkeit, Südostschweiz, 25.3. von Anja Conzett


Der Grosse Rat soll die Fremdspracheninitiative für ungültig erklären und nicht dem Volk vorlegen. Nach der Regierung hat gestern auch die vorberatende Kommission für Bildung und Kultur diese Empfehlung ausgesprochen. Der Mehrheitsbeschluss ist mit 7:4 Stimmen zustande gekommen. In der Begründung heisst es, dass die Initiative, welche nur eine Fremdsprache für die Primarstufe vorsieht – Englisch statt Italienisch in Deutschbünden – gegen übergeordnetes sowie kantonales Recht verstosse. Verletzung von Einheit und Form? «Die Forderung der Initianten verstösst gegen das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot als Ausfluss der Rechtsgleichheit», so Kommissionspräsident und CVPGrossrat Luca Tenchio. «Des Weiteren ist die Initiative mit Artikel 3 der Kantonsverfassung, der besagt, dass alle drei Kantonssprachen gleichwertig sind, nicht vereinbar.» Das von den Initianten eingeholte Gegengutachten des Juristen Otmar Bänziger stiess bei den Kommissionsmitgliedern auf wenig Gehör. «Dabei handelt es sich nicht um ein Gutachten, sondern um eine ‘erste Beurteilung’, der man folgen kann oder nicht», so Tenchio weiter. Die Mehrheit der Kommission beruft sich auf das Gutachten von Bernhard Ehrenzeller. Anders jedoch als der zitierte Gutachter und die Regierung geht die vorberatende Kommission so weit, in der Initiative nicht nur den Verstoss gegen kantonales und übergeordnetes Recht, sondern auch Einheit und Form verletzt. Dies, weil die Initiative als allgemeine Anregung eingereicht wurde, der Initiativtext dem Grossen Rat indes keinen erheblichen Handlungspielraum zur Konkretisierung derselben einräumt, so Tenchio. Eine Initiative dürfe die Formen nicht vermischen. 

«Das Volk sollte entscheiden dürfen»
Die Initianten der Fremdspracheninitiative, welche Italienisch aus dem Primarschul-Unterricht kippen möchte, nahmen den Entscheid der Kommission gelassen zur Kenntnis. «Die vier Gegenstimmen sind ein Achtungserfolg und bedeuten, dass das Anliegen im Grossen Rat diskutiert werden wird», so Georg Luzi, Vorsteher des Initiativkomitees. Als stossend hingegen empfindet der Klosterser Primarlehrer den Kommissionsentscheid bezüglich der Verletzung von Form und Einheit. «Diese ist mit Sicherheit gegeben, die gegenteilige Behauptung empfinde ich fast schon als anmassend.» Entmutigt sei man dennoch keineswegs, sondern eher bestärkt, den Fokus in der Fremdsprachenregelung auch weiterhin über die Kantonsgrenzen hinauszulegen. «Letztendlich streben wir die Harmonisierung der Fremdsprachenregelung auf nationaler Ebene an.» Für Luzi steht fest: «Das Volk sollte entscheiden dürfen, welche und wie viele Fremdsprachen in der Primarschule unterrichtet werden.»

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