Auch die Kommission plädiert für Ungültigkeit, Südostschweiz, 25.3. von Anja Conzett
Der Grosse Rat soll
die Fremdspracheninitiative für ungültig erklären und nicht dem Volk vorlegen.
Nach der Regierung hat gestern auch die vorberatende Kommission für Bildung und
Kultur diese Empfehlung ausgesprochen. Der Mehrheitsbeschluss ist mit 7:4 Stimmen
zustande gekommen. In der Begründung heisst es, dass die Initiative, welche nur
eine Fremdsprache für die Primarstufe vorsieht – Englisch statt Italienisch in
Deutschbünden – gegen übergeordnetes sowie kantonales Recht verstosse.
Verletzung von Einheit und Form? «Die Forderung der Initianten verstösst gegen
das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot als Ausfluss der
Rechtsgleichheit», so Kommissionspräsident und CVPGrossrat Luca Tenchio. «Des
Weiteren ist die Initiative mit Artikel 3 der Kantonsverfassung, der besagt,
dass alle drei Kantonssprachen gleichwertig sind, nicht vereinbar.» Das von den
Initianten eingeholte Gegengutachten des Juristen Otmar Bänziger stiess bei den
Kommissionsmitgliedern auf wenig Gehör. «Dabei handelt es sich nicht um ein
Gutachten, sondern um eine ‘erste Beurteilung’, der man folgen kann oder
nicht», so Tenchio weiter. Die Mehrheit der Kommission beruft sich auf das
Gutachten von Bernhard Ehrenzeller. Anders jedoch als der zitierte Gutachter
und die Regierung geht die vorberatende Kommission so weit, in der Initiative
nicht nur den Verstoss gegen kantonales und übergeordnetes Recht, sondern auch
Einheit und Form verletzt. Dies, weil die Initiative als allgemeine Anregung
eingereicht wurde, der Initiativtext dem Grossen Rat indes keinen erheblichen
Handlungspielraum zur Konkretisierung derselben einräumt, so Tenchio. Eine
Initiative dürfe die Formen nicht vermischen.
«Das Volk sollte
entscheiden dürfen»
Die Initianten der
Fremdspracheninitiative, welche Italienisch aus dem Primarschul-Unterricht kippen
möchte, nahmen den Entscheid der Kommission gelassen zur Kenntnis. «Die vier
Gegenstimmen sind ein Achtungserfolg und bedeuten, dass das Anliegen im Grossen
Rat diskutiert werden wird», so Georg Luzi, Vorsteher des Initiativkomitees.
Als stossend hingegen empfindet der Klosterser Primarlehrer den
Kommissionsentscheid bezüglich der Verletzung von Form und Einheit. «Diese ist
mit Sicherheit gegeben, die gegenteilige Behauptung empfinde ich fast schon als
anmassend.» Entmutigt sei man dennoch keineswegs, sondern eher bestärkt, den
Fokus in der Fremdsprachenregelung auch weiterhin über die Kantonsgrenzen
hinauszulegen. «Letztendlich streben wir die Harmonisierung der
Fremdsprachenregelung auf nationaler Ebene an.» Für Luzi steht fest: «Das Volk
sollte entscheiden dürfen, welche und wie viele Fremdsprachen in der
Primarschule unterrichtet werden.»
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