14. Oktober 2020

ERG umkrempeln

Seit Sommer 2017 wird an der Volksschule im Kanton St.Gallen das Fach «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) als Wahlpflichtfach geführt. Und zwar in den beiden Varianten «ERG Kirche» und «ERG Schule». Die Erziehungsberechtigten entscheiden sich für eines der beiden, die Varianten werden getrennt unterrichtet. Im Fall von «ERG Schule» ist eine Lehrperson zuständig, bei «ERG Kirche» eine Vertretung einer Landeskirche.

ERG: Der grosse Krampf mit einem Schulfach, Die Ostschweiz, 13.10. von Stefan Millius

Damit sind nicht alle glücklich. Im Mai wurde im Kantonsrat eine Motion eingereicht, die verlangt, dass das ERG künftig wieder im Klassenverband unterrichtet wird - und zwar durch die Schule. Daneben gäbe es weiterhin den eigentlichen Religionsunterricht als Freifach, der von Kirchenvertretern erteilt würde. In der nächsten Kantonsratsession wird die Motion behandelt.

15 Bildungspolitiker aus fünf Parteien haben nun in einer Stellungnahme festgehalten, warum sie vom Modell, das 2017 eingeführt wurde, abrücken wollen. Sie halten es aus pädagogischer Sicht für wichtig, dass ERG in der ganzen Klasse gemeinsam behandelt wird. Zudem sei es oft so, dass reformierte und katholische Schüler «ERG Kirche» besuchen, andere - beispielsweise muslimische oder konfessionslose Kinder - aber «ERG Schule». Das führe zu einer Separation. Es sei zudem in einer säkularen Gesellschaft nicht mehr zeitgemss, den Konfessionen ein solches Gewicht zu geben. Ein weiteres Argument ist die Organisation: Die Zweiteilung verursache einen erheblichen Aufwand für die Schulen. Und ausserdem seien viele Erziehungsberechtigte mit der Auswahl des Wahlpflichtfachs überfordert.

Sandro Wasserfallen, SVP-Kantonsrat und Sekundarlehrer, im Gespräch über die Forderung, die er zusammen mit 14 Parlamentskollegen vertritt:

Die Neuerung wurde 2017 eingeführt. Sind denn die Auswirkungen aus Ihrer Sicht schon so früh beurteilbar? Oder müsste man nicht länger abwarten?

Die Erfahrungen aus drei Schuljahren haben deutlich genug aufgezeigt, wo die organisatorischen und pädagogischen Probleme liegen. Tatsache ist, dass sich die bildungsnahen Verbände bereits damals vehement gegen die Aufteilung des Fachs ERG in ERG-Schule und ERG-Kirche ausgesprochen haben. 

Sie sprechen von einer Separation zwischen Kindern mit christlichen Konfessionen und anderen. Diese würden jeweils unterschiedliche ERG besuchen. Ist das durch Zahlen belegbar? Und wo orten Sie dabei die grössten Probleme?

Grossmehrheitlich ist es so, dass reformierte und katholische Schülerinnen und Schüler ERG-Kirche besuchen, muslimische und konfessionslose ERG-Schule. Das ist nichts anderes als Separation in einem hochsensiblen Bereich und kann Nährboden für Parallelgesellschaften sein. In immer mehr Gemeinden bilden konfessionslose und einer anderen Religion zugehörige Schülerinnen und Schüler die Mehrheit. Gesamthaft besuchen in der Primarschule 61% ERG-Schule und 39% ERG-Kirche. In der Oberstufe 45% ERG-Schule und 55% ERG-Kirche.

Parteiübergreifend engagieren sich zahlreiche Bildungspolitiker mit pädagogischem Hintergrund für eine Änderung. Welche pädagogischen Argumente sprechen denn gegen die heutige Lösung?

Das Störende ist die Teilung der Klassen, und dies ausgerechnet in dem Fach, das Gemeinschaft im Namen trägt. Es ist fruchtbar und auch wichtig, ethische, religiöse und gemeinschaftliche Themen mit der ganzen Klasse zu besprechen. Eine Lehrperson der Volksschule, vorzugsweise eine Klassenlehrperson, welche die gleichen Schülerinnen und Schüler auch in anderen Fächern unterrichtet, kennt die Klasse und somit auch deren Stärken, Schwächen und Verhalten besser und kann sie folglich auch gezielter und wirkungsvoller unterrichten, führen und begleiten.

Sie fordern, dass die konfessionelle Unabhängigkeit der Schulen wiederhergestellt wird. Es gibt aber auch immer wieder die Gegenforderung, dass christliche, abendländische Werte nicht aus den Schulzimmern verschwinden. Wie stehen Sie dazu?

Auch wenn meiner Auffassung nach Religion nicht vermehrt in unserer Schule platziert werden und der Unterricht konfessionsneutral erfolgen soll, so basieren unser Staat, unsere Gesellschaft und unsere Kultur nach wie vor auf christlichen Grundwerten. Zu diesen Werten dürfen und müssen wir stehen. In Art. 3 des Volksschulgesetzes ist zudem verankert, dass die Volksschule im Kanton St. Gallen nach christlichen Grundsätzen geführt wird. Genau diese Grundwerte lassen sich wesentlich besser vermitteln, wenn man die Schülerinnen und Schüler im ganzen Klassenverband unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Erfahrungen austauschen, miteinander und voneinander lernen.

 

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