Die Baselbieter Regierung will die Schulleitungen der Sekundarstufe I und II stärken und ihre Teilautonomie erhöhen:Künftig sollen sie für sämtliche operativen Entscheide verantwortlich sein. Mit der neuen Führungsstruktur soll der Kanton zudem die von ihm getragenen Schulen besser lenken können. Die Baselbieter Regierung schickt die Einführung eines zeitgemässen Führungsmodells sowie eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Weniger Macht den Schulräten, BZ Basel, 27.8.
Mit den neuen Führungsstrukturen für die Sekundarstufen I und II will die Baselbieter Regierung das Dreiecksverhältnis der verschiedenen Führungsebenen (Schulleitung, Schulrat und Bildungsdirektion) entflechten. So sollen die Schulräte, die heute beispielsweise für die Anstellung der Schulleitungen und Lehrpersonen zuständig sind, ab voraussichtlich 2023 weniger Kompetenzen erhalten. Ihre Aufgaben werden gemäss Regierungsvorlage «fokussiert». So soll der Schulrat künftig massgebend für die Ausarbeitung des Schulprogramms zuständig sein. Auch wird er nicht mehr Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung sein. Diese Aufgabe soll künftig der Regierung zukommen.
Schulräte waren teilweise überfordert
Begründet werden die geplanten Änderungen damit, dass die heute unklar definierten strategischen und operativen Zuständigkeiten die Schulräte als Milizgremium immer wieder fachlich und zeitlich an ihre Grenzen bringen würden. Die Folge seien teilweise inkonsistente Entscheide mit mitunter erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Schulträger gewesen – insbesondere bei komplexen Personalfragen oder Schulausschlüssen. Dem Kanton sind heute mangels Weisungsbefugnis gegenüber Schulleitungen und Schulräten die Hände gebunden, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Die neuen Führungsstrukturen sollen es dem Kanton künftig ermöglichen, seine Schulleitungen direkt anzustellen und die Entwicklung seiner Schulen qualitätsorientiert stärken zu können.
Gemeinden können selber entscheiden
Für die kommunalen Schulen stehen den Gemeinden künftig drei Modelle zur Auswahl. Grundsätzlich werden die strategischen Aufgaben der Schulen sowie die Führung der Schulleitung neu dem Gemeinderat zugewiesen. Die Gemeinde kann diese Kompetenz jedoch einem Schulrat übertragen oder dem Gemeinderat eine beratende Schulkommission zur Seite stellen,wie es in der Mitteilung weiter heisst. Somit sollen die Gemeinden künftig selber an der Urne entscheiden können, wie sie die Führungsstrukturen für ihre Schulen auf die lokalen Bedürfnisse abstimmen möchten. Für diese Wahlmöglichkeit setzte sich vor allem der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ein. Dementsprechend erfreut zeigte sich der Verband gestern über den Entscheid der Regierung, das Anliegen in die Vorlage aufzunehmen. Damit komme die Baselbieter Regierung dem Wunsch der Gemeinden nach. So sei bei Diskussionen von den Gemeinden gefordert worden, dass die schulischen Führungsstrukturen in Zukunft variabler gestaltet werden können.
Mit der ausgearbeiteten Vorlage «kann jede Gemeinde ihre Schule gemäss der Kantonsverfassung künftig so organisieren, wie es am besten ihren Bedürfnissen entspricht», schrieb der Basellandschaftliche Gemeindeverband am Mittwoch in ihrer Mitteilung.
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