28. August 2020

Absenzen neu in Aargauer Zeugnissen

Ab dem Schuljahr 2020/21 werden im Kanton Aargau neben den unentschuldigten Absenzen neu auch die entschuldigten Absenzen im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis ausgewiesen. Die neue Regelung stösst auf Unverständnis.

Neu kommen im Aargau alle Absenzen ins Oberstufen-Zeugnis - Kanton wehrt sich gegen Kritik der Eltern, Aargauer Zeitung, 28.8. von Fabian Hägler

Thomas Meier (Name geändert) ärgert sich: «Die Schule hat uns Eltern diese Tage informiert, dass gemäss Vorgabe des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) an der Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/21 neben den unentschuldigten Absenzen neu auch die entschuldigten Absenzen im Zwischenbericht und Jahreszeugnis ausgewiesen werden», schreibt der Familienvater aus Villmergen der AZ.

Aus seiner Sicht ist die neue Regelung fragwürdig und unverständlich: «Für mich ist das, wie wenn der Personalverantwortliche in den Abschlusszeugnissen der Mitarbeitenden ihre Krankheitstage aufführen würde, was datenschutzrechtlich zumindest heikel wäre.»

Eltern könnten Kinder trotz Krankheit zur Schule schicken

Zudem befürchtet Thomas Meier, dass die neue Regelung in der Coronapandemie unerwünschte Folgen haben könnte: «Bekanntlich werden Eltern angewiesen, ihre Kinder bei Anzeichen von Krankheit zu Hause zu behalten. Die neue Vorgabe, dass auch entschuldigte Absenzen im Zeugnis eingetragen werden müssen, könnte dazu führen, dass Eltern ihre Kinder auch mit Krankheitssymptomen in die Schule schicken.» Dazu komme, dass bei Kindern, die sich einer Operation unterziehen müssen oder länger krank sind, neu übermässig viele Absenzen eingetragen würden. Meier findet: «Diese sind aber weder für eine spätere Lehrstelle noch für sonst etwas relevant.»

Meier hat nach dem Infoschreiben bei der Schulleitung nachgefragt, wer die Weisung erlassen habe. «Es ist definitiv keine Erfindung der Schule Villmergen, der Oberstufenleiter hat mich auf das Aargauer Schulportal verwiesen», sagt der Vater. Der Schulleiter habe ausserdem seine Sorge gegenüber diesem Vorgehen geteilt.

Simone Strub, Sprecherin des kantonalen Bildungsdepartements, verteidigt die neue Regelung. Diese beruht auf der Promotionsverordnung und ist damit rechtlich abgesichert. Im Paragraf 4 heisst es: «Das Departement Bildung, Kultur und Sport macht verbindliche Vorgaben zur Form der Beurteilungsdokumente, insbesondere des Zeugnisses, der Lern- und Zwischenberichte (...)». Beschlossen wurde die Regelung Mitte 2019, gleich anschliessend seien die Schulen informiert worden, teilt Strub auf Anfrage mit.

Bildungsdepartement teilt die Coronabedenken nicht

Sie argumentiert, wenn alle Absenzen im Zeugnis eingetragen seien, erhalte dieses eine grössere Aussagekraft. So bekämen Berufsbildner «ein vollständiges Bild der Unterrichtspräsenz eines Schülers oder einer Schülerin im letzten Schuljahr». Dies könne eine wichtige zusätzliche Information darstellen, die im Bewerbungsprozess thematisiert werden könne, ergänzt Strub.

Dass die Einführung der Absenzenregelung auf das Schuljahr 2020/21 mit der Coronapandemie zusammenfallen würde, sei nicht voraussehbar gewesen, hält Strub weiter fest. Das Bildungs­departement gehe nicht davon aus, dass Eltern ihre Kinder mit Krankheitssymptomen zur Schule schicken. Die aktuell besondere Situation sei auch Lehrbetrieben allgemein bekannt.

Strub hält fest, dass die neue Regelung auch im Erziehungsrat besprochen worden sei. Ein Argument für die Einführung sei die Chancengerechtigkeit gewesen. «Es kam vor, dass Eltern bei selbst verschuldeten oder unbegründeten Absenzen ihrer Kinder im Nach­hinein einen Grund konstruierten und die Absenz schriftlich entschuldigten.» So hätten sie aus der unentschuldigten eine entschuldigte Absenz gemacht, die nicht im Zeugnis erschien. Damit seien Schüler benachteiligt worden, «deren Eltern nicht bereit oder in der Lage waren, eine Entschuldigung oder Begründung zu schreiben».

Strub weist darauf hin, dass der Aargau mit der neuen Regelung keine Sonderstellung einnehme. Schon heute würden in der grossen Mehrheit der Deutschschweizer Kantone unentschuldigte und entschuldigte Absenzen im Zeugnis ausgewiesen. Kritik an der Vorgabe des Bildungsdepartements gibt es im Aargau indes nicht nur von Eltern wie Thomas Meier. Auch der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband sowie der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Aargau äusserten sich im Vorfeld der Einführung kritisch, wie Strub einräumt.

 

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