Bereits im Dezember 2019 hat sich die Starke Schule in einem ausführlichen Positionspapier vehement gegen die Einführung der lohnrelevanten Mitarbeitergespräche (MAG) gewehrt. Wie in allen Berufen machen MAG in regelmässigen Abständen Sinn. Sie dienen unter anderem als Instrument im Bereich der Qualitätssicherung. Dieses Instrument jedoch als Ausgangslage für Lohnanpassungen zu nutzen, ist im Lehrerberuf unsinnig.
Neues kantonales Lohnsystem hat erhebliche Mängel, Starke Schule beider Basel, 29.7. von Jürg Wiedemann
Grundsätzlich
stellt sich die Frage, nach welchen Massstäben die Lehrpersonen innerhalb der
MAG als «gut» oder «schlecht» eingestuft werden? Bei den Lehrpersonen gibt
nicht die Menge von verkauften Autos oder die Schnelligkeit der zu erledigenden
Aufgaben darüber Auskunft, ob sie ihren Job gut oder schlecht machen. Genau so
wenig sagen z.B. durchwegs hohe Notendurchschnitte einer Klasse etwas über die
Qualität einer Lehrperson aus.
Zu
bemängeln sind daher insbesondere die fehlenden Kriterien in der Teilrevision,
die feststellen, was besonders «gute» oder «ausserordentlich gute» Leistungen
sind. Dies birgt Potential für Willkür, da die Massstäbe, nach welchen die
Einstufung bemessen wird, nicht gegeben sind. Da diese Kriterien nicht
festgeschrieben sind, könnte eine Folge ein starker Anstieg der Soll-Zeit sein
(weil die Lehrpersonen möglicherweise glauben, dass dies ein Indiz für
«ausserordentlich gute» Leistungen sind). Dies führt letztendlich jedoch zu
einer spiralförmig zunehmenden Belastung durch «Jöbli» an der Schule und
unweigerlich zu vermehrten Burnouts. Missgunst und Misstrauen innerhalb des
Kollegiums wären unausweichlich.
Als
besonders schwierig erachten wir §26 und §27, in welchen
festgelegt ist, wie sich der Lohn in Abhängigkeit vom Ergebnis des MAG
verändern kann. Auch hier fehlen Kriterien, die genau festlegen, was eine
«gute» und was eine «schlechte» Lehrperson ausmacht. Weiterhin wird in §26 Abs
2 unter b. festgehalten, dass die Höhe der individuellen Lohnentwicklung unter
anderem von der Position im Lohnband abhängt. Könnte dies bedeuten, dass die
Personen, die weiter oben im Lohnband eingestuft sind, weniger Chancen auf eine
positive Lohnentwicklung haben, weil bereits für die weiter unten im Lohnband
eingestuften Lehrpersonen das ganze Budget aufgebraucht wurde?
Die
Einführung des lohnrelevanten MAG birgt die Gefahr, dass sich Lehrer/-innen
künftig mittels Übernahme von verschiedenen zusätzlichen Aufgaben eine positive
Einstufung erhoffen. Neben den bereits erwähnten zu erwarteten Burnouts ist es
in diesem Falle nur einem Teil der Lehrpersonen möglich, zusätzliche Aufgaben
und Projekte zu übernehmen, während sich Lehrpersonen mit anderen
(ausserschulischen) Verpflichtungen nicht noch zusätzliche Arbeit stemmen
können. Weiterhin ist fraglich, inwiefern und ob diese Mehrarbeit das
Kerngeschäft der Lehrpersonen – nämlich das Lehren und Vermitteln von Lernstoff
– positiv unterstützt. Bei Lichte betrachtet würde die Energie des nur schwer
«messbaren» Kerngeschäfts in für die vorgesetzte Stelle «sichtbaren» Administrativ-
und Organisationsaufgaben einer Schule abfliessen. So wäre es einer fachlich
und pädagogisch hervorragenden Lehrperson mit vollem Pensum und Familie
unmöglich «mitzuhalten» gegen einen «Single-Teilzeitler». Lohnrelevante
Kriterien müssen zwingend ausschliesslich fachlich-pädagogischer Natur sein.
Obwohl es nur noch um die Umsetzung der bereits angenommenen Teilrevision geht, möchten wir noch einmal festhalten, dass ein lohnrelevantes MAG im Lehrerberuf nicht nur unsinnig, sondern kontraproduktiv ist. Da die Neuerungen ab Januar 2021 (und die Details zur individuellen Lohnentwicklung dann per 1. Januar 2022) umgesetzt werden, fordern wir wenigstens, dass klare fachliche Massstäbe und Kriterien festgelegt werden, damit die Willkür für die Einstufungen in «gute» oder «weniger gute» Leistungen wenigstens etwas eingegrenzt werden kann.
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