Die Sonderpädagogik an den Baselbieter Schulen erhält eine neue Organisation. Der Landrat hat in seiner gestrigen zweiten Lesung entsprechende Änderungen des Bildungsgesetzes mit 82 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Mit den Änderungen des Bildungsgesetzes will die Regierung unter anderem die Kosten der speziellen Förderung und der Sonderschulung stabilisieren, administrative Abläufe vereinfachen und den Regelunterricht stärken. So wird die spezielle Förderung an den Schulen gezielter und flexibler eingesetzt werden. Schulen entscheiden künftig selber, ob die finanziellen Mittel primär für integrative oder separative spezielle Förderung eingesetzt werden. An den Kleinklassen wird festgehalten.
Künftig werden den Schulen Lektionen-Pools zugewiesen, die im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und Schüler stehen. Dabei werden Förderangebote für Fremdsprachige separat in einem Pool ausgewiesen. Die Pools sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Nach der Rückweisung des Geschäfts im Jahr 2014 an die Regierung war die Vorlage in der ersten Lesung Ende Mai im Landrat praktisch unumstritten.
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